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Arbeitsrecht

Stellenabbau bei BMW: Abfindungsangebot annehmen oder nicht?

BMW baut 8.000 Stellen ab — über ein freiwilliges Abfindungsprogramm. Wer ein Angebot bekommt, sollte es nicht vorschnell unterschreiben. Worauf es jetzt ankommt.

BMW hat angekündigt, weltweit rund 8.000 Stellen abzubauen — ein spürbarer Teil davon in Deutschland, wo mehr als die Hälfte der Belegschaft arbeitet und mit München das Stammwerk liegt. Die gute Nachricht zuerst: Der Abbau soll ohne betriebsbedingte Kündigungen laufen, über natürliche Fluktuation und ein freiwilliges Abfindungsprogramm von Oktober 2026 bis Ende 2027. Genau deshalb steht für viele Beschäftigte in und um München bald die Frage im Raum: Soll ich das Angebot annehmen? Diese Entscheidung sollten Sie nicht unter Zeitdruck und nicht ohne Prüfung treffen — denn ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich praktisch nicht mehr rückgängig machen.

Womit ich Ihnen helfe

Freiwillig heißt: Sie müssen nicht unterschreiben

Ein freiwilliges Abfindungsprogramm ist ein Angebot, keine Kündigung. Sie sind zu nichts verpflichtet — und weil BMW betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen hat, sitzen Sie nicht mit dem Rücken zur Wand. Das ist Ihre Verhandlungsposition: Der Arbeitgeber möchte, dass Sie gehen, und ist bereit, dafür zu zahlen. Wer das weiß, unterschreibt nicht das erstbeste Papier, sondern prüft in Ruhe, ob der Betrag stimmt und die Rahmenbedingungen passen. Ein Aufhebungsvertrag bedarf zudem der Schriftform (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch) — mündliche Zusagen aus dem Personalgespräch zählen nicht.

Die größte Falle: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Der teuerste Fehler bei einem Aufhebungsvertrag ist die Sperrzeit. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst — auch einvernehmlich gegen Abfindung — löst, riskiert nach § 159 Sozialgesetzbuch III eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen: In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld, und die Bezugsdauer verkürzt sich. Eine hohe Abfindung nützt wenig, wenn sie hinten durch entgangenes Arbeitslosengeld wieder aufgezehrt wird. Ob sich die Sperrzeit im Einzelfall vermeiden lässt, hängt von der genauen Gestaltung ab — das gehört vor der Unterschrift geklärt. Die Mechanik dahinter erkläre ich ausführlich im Beitrag Aufhebungsvertrag und Sperrzeit.

Was eine gute Abfindung ausmacht

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Abfindungshöhe gibt es bei einem freiwilligen Programm nicht — die Zahlen kommen aus dem Sozialplan bzw. der Verhandlung. Als grobe Orientierung dient die verbreitete Faustformel eines halben Bruttomonatsgehalts je Beschäftigungsjahr; sie ist aber kein Gesetz, sondern Verhandlungssache (mehr dazu unter Abfindungshöhe). Bei einem Stellenabbau dieser Größenordnung steht regelmäßig ein Sozialplan dahinter: Bei größeren Betriebsänderungen verhandeln Arbeitgeber und Betriebsrat nach §§ 111, 112 Betriebsverfassungsgesetz einen Interessenausgleich und Sozialplan — die dortigen Regeln bestimmen den Rahmen Ihres Angebots.

Neben dem reinen Betrag lohnt der Blick auf die Konditionen: eine bezahlte Freistellung bis zum Austritt, die Abgeltung des Resturlaubs, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis und die steuerliche Behandlung. Eine Abfindung kann über die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 Einkommensteuergesetz) ermäßigt besteuert werden — das sollten Sie vor der Unterschrift durchrechnen, denn es kann mehrere Tausend Euro ausmachen.

Altersteilzeit als Alternative

BMW bietet im Zuge des Programms auch Altersteilzeit an. Für rentennahe Jahrgänge kann das attraktiver sein als ein Ausscheiden gegen Abfindung — der Übergang in den Ruhestand wird abgefedert, ohne die Sperrzeit-Problematik eines Aufhebungsvertrags. Was für Sie günstiger ist, lässt sich nur mit Ihren konkreten Zahlen beantworten; pauschal ist keine der beiden Varianten „die bessere“.

So gehe ich für Sie vor

Ich prüfe Ihr Angebot, rechne die Sperrzeit- und Steuerfolgen durch und sage Ihnen offen, ob der Betrag angemessen ist und wo ich nachverhandeln würde. Die Kosten der ersten Einschätzung klären wir im Erstgespräch; häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die anwaltliche Beratung. Wichtig ist vor allem eines: Unterschreiben Sie nicht unter Druck im Personalgespräch. Sie haben das Recht, sich das Angebot in Ruhe anzusehen und Rat einzuholen — und genau dieser eine Schritt entscheidet oft über mehrere Tausend Euro.

Häufige Fragen

Muss ich das Abfindungsangebot annehmen? Nein. Ein freiwilliges Programm ist ein Angebot. Da BMW betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen hat, können Sie ablehnen und im Arbeitsverhältnis bleiben — oder das Angebot zur Verhandlungsgrundlage machen.

Bekomme ich wegen der Abfindung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld? Möglich. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst, riskiert nach § 159 Sozialgesetzbuch III bis zu zwölf Wochen Sperrzeit. Ob sie sich vermeiden lässt, hängt von der Gestaltung des Vertrags ab und sollte vorher geprüft werden.

Wie hoch fällt die Abfindung aus? Einen gesetzlichen Festbetrag gibt es nicht. Üblich ist als Orientierung ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr; maßgeblich sind aber der Sozialplan und Ihre Verhandlung.

Wie schnell muss ich mich entscheiden? Lassen Sie sich nicht im Gespräch zur sofortigen Unterschrift drängen. Bestehen Sie darauf, das Angebot mitzunehmen und prüfen zu lassen — ein Aufhebungsvertrag ist nach Unterschrift kaum noch zu korrigieren.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-29.

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