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Arbeitsrecht

Wie hoch ist eine übliche Abfindung?

Die bekannte Faustformel 'ein halbes Monatsgehalt pro Jahr' ist nur ein Anhaltspunkt aus der Praxis, kein Gesetz; die Spanne reicht von null bis zu einem Gehalt je Jahr. Was Ihre Abfindung tatsächlich bestimmt.

Geldbündel und Notizblock symbolisieren die Berechnung der Abfindungshöhe nach einer Kündigung.
KI-generierte Illustration – Kanzlei Czirnich

Sobald eine Abfindung im Raum steht, kommt fast immer dieselbe Zahl ins Gespräch: ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Faustformel ist in der Praxis weit verbreitet — aber sie ist genau das: eine Faustformel, kein gesetzlicher Anspruch und keine feste Rechengröße, an die Gerichte oder Arbeitgeber gebunden wären. Wie viel Sie am Ende tatsächlich bekommen, hängt von ganz anderen Faktoren ab.

Womit ich Ihnen helfe

Woher kommt die Faustformel — und warum ist sie nur ein Anhaltspunkt?

Die Regel „0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ hat sich aus der Praxis der Arbeitsgerichte entwickelt und wird von vielen Anwälten und Richtern als grobe Orientierung verwendet. Der Gesetzgeber selbst kennt eine ähnliche Rechengröße nur in einem einzigen, eng begrenzten Sonderfall — dem Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz bei betriebsbedingter Kündigung, wo die Abfindung tatsächlich mit 0,5 Monatsverdiensten je Beschäftigungsjahr gesetzlich definiert ist – aber nur, wenn der Arbeitgeber das Angebot ausdrücklich ins Kündigungsschreiben aufnimmt. Außerhalb dieses Sonderfalls gibt es keine gesetzliche Bindung an diese Zahl — die tatsächliche Abfindung im Vergleich kann darüber oder darunter liegen. Die Spanne reicht von null bis zu einem vollen Gehalt je Jahr; die Null steht dort, weil ein Arbeitgeber mit einem sicheren Kündigungsgrund nichts zahlen muss.

Was die Höhe in der Praxis wirklich bestimmt

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So gehe ich für Sie vor

Ich bewerte realistisch, was in Ihrem konkreten Fall an Abfindung erzielbar ist — auf Basis Ihrer Kündigungsschutzchancen, nicht auf Basis einer pauschalen Formel. Anschließend verhandle ich für Sie, ob außergerichtlich oder im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht. Beachten Sie: Im ersten Rechtszug trägt vor dem Arbeitsgericht jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz) — eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig, die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.

Sprechen Sie mit mir, bevor Sie eine Zahl unterschreiben, die Ihnen der Arbeitgeber als „üblich“ verkauft.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-09-25.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München

Schreiben Sie mir Eckdaten zu Ihrer Kündigung – ich schaue es mir an.

Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.

Die in der Praxis verbreitete Faustformel, gerechnet auf Ihre Zahlen — ohne Angaben zu Ihrer Person. Angebot prüfen lassen →

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