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Kosten & Honorar

Die Kostenfrage klären wir offen, bevor Sie mich beauftragen — keine Überraschungen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren

Ich rechne nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab — also nur nach dem, was das Gesetz vorsieht. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert und steigen gestaffelt mit diesem (Anlage 2 zum RVG); sie sind damit vorab nachvollziehbar. Den konkreten Betrag rechne ich Ihnen im Erstgespräch transparent vor. Ein Stundenhonorar vereinbare ich nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.

Erstberatung

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG), sofern nichts anderes vereinbart ist.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie und kläre vorab, ob Ihr Anliegen versichert ist. Reine vorsorgliche Beratung — etwa die Prüfung eines Immobilien-Kaufvertrags — ist meist nicht versichert; darauf weise ich Sie ehrlich hin.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren, §§ 114 ff. ZPO) in Betracht. Liegen die Voraussetzungen vor, unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.

Erstberatung anfragen08091 617 7777

Häufige Fragen

Was kostet eine Erstberatung?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt: Sie beträgt höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG), wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird. So wissen Sie vorab, woran Sie sind.
Wie wird das Anwaltshonorar berechnet?
Ich rechne nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert und steigen gestaffelt mit diesem — sie sind damit vorab nachvollziehbar. Ein Stundenhonorar vereinbare ich nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Den konkreten Rahmen bespreche ich mit Ihnen, bevor Sie mich beauftragen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Ich stelle die Deckungsanfrage für Sie und kläre vorab, ob Ihr Anliegen versichert ist. Ausnahme sind vorsorgliche Beratungsleistungen wie die Prüfung eines Immobilien-Kaufvertrags — die deckt die Rechtsschutzversicherung meist nicht ab; das sage ich Ihnen offen.
Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe (für die außergerichtliche Beratung) und Prozesskostenhilfe (für ein gerichtliches Verfahren, §§ 114 ff. ZPO) in Betracht. Liegen die Voraussetzungen vor, berate ich Sie dazu und stelle Ihnen die Formulare zur Verfügung.