Kosten & Honorar
Die Kostenfrage klären wir offen, bevor Sie mich beauftragen — keine Überraschungen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren
Ich rechne nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab — also nur nach dem, was das Gesetz vorsieht. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert und steigen gestaffelt mit diesem (Anlage 2 zum RVG); sie sind damit vorab nachvollziehbar. Den konkreten Betrag rechne ich Ihnen im Erstgespräch transparent vor. Ein Stundenhonorar vereinbare ich nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.
Was kostet mich das? — Kostenrechner — unverbindliche Orientierung nach Streitwert, direkt im Browser.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie und kläre vorab, ob Ihr Anliegen versichert ist. Reine vorsorgliche Beratung — etwa die Prüfung eines Immobilien-Kaufvertrags — ist meist nicht versichert; darauf weise ich Sie ehrlich hin.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe (außergerichtlich) und Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren, §§ 114 ff. ZPO) in Betracht. Liegen die Voraussetzungen vor, unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.