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Arbeitsrecht · Kündigungsschutz

Kündigung erhalten? Sie haben drei Wochen Zeit.

Wie viel davon noch übrig ist, sehen Sie hier in zehn Sekunden.

1 Ihre Anfrage

Die Eingangsbestätigung und meine Einschätzung gehen per E-Mail an Sie — deshalb brauche ich die Adresse. Eine Telefonnummer nur, wenn Ihnen ein Rückruf lieber ist.

Wenn Sie die Kündigung gerade zur Hand haben, können Sie sie gleich mitschicken. Alles Weitere können Sie später nachreichen.

    Ich kann jetzt schon mehr sagenFreiwillig — spart uns aber die Rückfrage und beschleunigt die Prüfung.

    Die Kündigung im Einzelnen

    Arbeitsverhältnis und Betrieb

    Besonderheiten — jeder Punkt kann die Lage vollständig verändern

    Ihre Anschrift — nur damit die Vollmacht vollständig zu Ihnen geht

    Erst mit diesem Klick werden Ihre Angaben und Unterlagen übertragen.

    Wenn es eilt: 08091 617 7777 —Mo–Do 9–12 und 14–17 Uhr, Fr 9–12 Uhr

    Wie es weitergeht

    1. Sie senden ab. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihre Unterlagen angekommen sind.
    2. Ich melde mich werktags binnen 24 Stunden — mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.
    3. Sie entscheiden. Erst wenn Sie mir die Vollmacht zurückschicken, kann ich für Sie tätig werden. Mit dieser Anfrage entsteht noch kein Mandat.
    4. Klage und Gütetermin. Wie ein Gütetermin abläuft, habe ich hier beschrieben.
    • Seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen
    • Sie sprechen direkt mit mir — keine Sachbearbeitung
    • Videoberatung ohne eigene Software
    • Kosten vorab geklärt, Rechtsschutz-Deckungsanfrage übernehme ich

    Was das kostet

    Für ein erstes Beratungsgespräch gilt für Verbraucher die gesetzliche Obergrenze von190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Die weiteren Gebühren richten sich nach dem Streitwert — im Bestandsstreit höchstens ein Vierteljahresverdienst, eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 2 GKG). Was das in Ihrem Fall bedeutet, rechnet Ihnen der Kostenrechner aus.

    Eine Besonderheit des Arbeitsrechts sollten Sie vorher kennen: In der ersten Instanz trägtjede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Genau deshalb lohnt der Blick in die Rechtsschutzversicherung — die Deckungsanfrage übernehme ich.

    Häufige Fragen

    Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
    Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung von Anfang an als wirksam (§ 7 KSchG). Der Rechner auf dieser Seite nennt Ihnen Ihr konkretes Datum — maßgeblich ist der tatsächliche Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben.
    Gilt der Kündigungsschutz auch in einem kleinen Betrieb?
    Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst ab einer bestimmten Betriebsgröße und nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung (§ 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG). Achtung: Die verbreitete Faustformel „mehr als zehn Arbeitnehmer" gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2003 begonnen haben; für ältere gilt eine Schwelle von fünf. Unabhängig davon läuft die Drei-Wochen-Frist in jedem Fall — auch im Kleinbetrieb.
    Bekomme ich eine Abfindung?
    Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Sonderfällen. In der Praxis endet ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren dennoch mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung vereinbart wird. Als grobe Verhandlungsorientierung dient die Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr — eine Zusage ist das ausdrücklich nicht.
    Was kostet mich das Verfahren?
    Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert; im Bestandsstreit ist das höchstens ein Vierteljahresverdienst, eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 2 GKG). Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehme ich die Deckungsanfrage.
    Welches Arbeitsgericht ist zuständig?
    Für Mandanten aus dem Landkreis Ebersberg regelmäßig das Arbeitsgericht München, für den Raum Rosenheim/Wasserburg das Arbeitsgericht Rosenheim. Ich vertrete Sie an beiden.
    Was passiert, wenn die drei Wochen schon vorbei sind?
    Dann ist noch nicht alles verloren. War die Verspätung unverschuldet, kommt eine nachträgliche Zulassung der Klage in Betracht (§ 5 KSchG). Außerdem gibt es Unwirksamkeitsgründe, die von der Frist gar nicht erfasst werden — etwa die fehlende Schriftform (§ 623 BGB). Rufen Sie an, bevor Sie aufgeben.
    Muss ich mich arbeitsuchend melden, obwohl ich klage?
    Ja. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird (§ 38 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Liegen zwischen Ihrer Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt und der Beendigung weniger als drei Monate, haben Sie dafür nur drei Tage. Wer das versäumt, riskiert eine Minderung des Arbeitslosengeldes.

    Wo Sie mich finden

    Kanzlei in Hubertusstr. 8a, 85614 Kirchseeon(OT Eglharting) — wenige Minuten von der S-Bahn Eglharting, Parkplätze vor dem Haus. Tätig im Landkreis Ebersberg und im Raum Rosenheim/Wasserburg.Anfahrt und Karte

    Wenn es eilt, ist der Anruf der schnellste Weg:08091 617 7777, Mo–Do 9–12 und 14–17 Uhr, Fr 9–12 Uhr.