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Arbeitsrecht

Eine Kündigung, ein Streit um Überstunden oder ein unklares Arbeitszeugnis betreffen Ihre Existenz. Als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber persönlich und verständlich — vor dem Arbeitsgericht München wie in Rosenheim.

Kündigung erhalten? Diese Fristen entscheiden

Der wichtigste Grundsatz zuerst: Nach Zugang einer Kündigung bleiben in der Regel drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Frist ist kurz und wird nur selten wiedereröffnet — die schnelle Prüfung ist daher entscheidend.

Womit ich Ihnen helfe

Wichtig: Kosten im Arbeitsrecht (§ 12a ArbGG)

Eine Besonderheit, die viele überrascht: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst — auch wenn Sie vollständig gewinnen (§ 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz). Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt das ebenso für die rein außergerichtliche Vertretung, etwa beim Einfordern ausstehenden Lohns — selbst bei Verzug des Arbeitgebers sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht erstattungsfähig.

Deshalb kläre ich die Kostenfrage mit Ihnen vor der Beauftragung offen und transparent. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); liegen die Voraussetzungen vor, berate ich Sie zur Prozesskostenhilfe und stelle Ihnen die Formulare zur Verfügung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.

Was kostet mich das? Eine erste Orientierung zu den voraussichtlichen Anwaltskosten gibt Ihnen der Kostenrechner — das Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ ist dort bereits vorausgewählt, samt Hinweis zu § 12a ArbGG und den meist entfallenden Gerichtskosten.

Warum die Kanzlei vor Ort

Kurze Wege im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg, persönliche Erreichbarkeit und auf Wunsch die Beratung per Video — ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen. Arbeitsgerichtsprozesse nehme ich vor dem Arbeitsgericht München ebenso wie vor dem Arbeitsgericht Rosenheim wahr — Kirchseeon liegt zu beiden etwa gleich weit.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu reagieren?
Gegen eine Kündigung muss die Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Kündigungs­schutz­gesetz). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Lassen Sie eine Kündigung deshalb umgehend prüfen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder Aufhebungsvertrags verhandelt. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Den konkreten Rahmen bespreche ich mit Ihnen transparent im Erstgespräch.
Bekomme ich meine Anwaltskosten vom Arbeitgeber erstattet, wenn ich gewinne?
In der Regel nicht. Nach § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz besteht im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite — jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt das auch für die außergerichtliche Vertretung, etwa beim Einfordern ausstehenden Lohns. Klären Sie die Kostenfrage deshalb vor der Beauftragung — ich informiere Sie darüber von mir aus.