Was kostet mich das? — Kostenrechner
Viele Mandanten fragen sich vor dem ersten Gespräch: „Was kommt an Kosten auf mich zu?" Dieser Rechner gibt Ihnen eine unverbindliche Orientierung zu den Anwalts- und Gerichtskosten — berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen.
Geben Sie oben einen Wert ein, um die Kosten zu sehen.
Gut zu wissen
- Rahmengebühren: Die außergerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) ist eine Rahmengebühr (0,5–2,5). Der Rechner nutzt den Regelsatz 1,3(Schwellengebühr); bei umfangreichen oder schwierigen Sachen kann sie höher liegen.
- Anrechnung: War ich zuvor außergerichtlich tätig und es kommt dennoch zur Klage, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte (höchstens 0,75) auf die Verfahrensgebühr angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG).
- Arbeitsrecht (Kündigungsschutz): Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem 3-fachen Brutto-Monatsgehalt (§ 42 Abs. 2 GKG); ein mit eingeklagtes Arbeitszeugnis erhöht ihn um ein weiteres Monatsgehalt. Eine Abfindung erhöht den Streitwert nicht.
- Rechtsschutzversicherung: Besteht eine passende Deckung, übernimmt sie die Kosten häufig. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Dieser Gebührenrechner kann nicht jeden Fall abdecken. Für eine ausführlichere Berechnung nutzen Sie bitte den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins(öffnet in einem neuen Tab; diese Seite bleibt im Hintergrund geöffnet).
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab (u. a. konkreter Gebührensatz, Auslagen, mehrere Auftraggeber, Festsetzung des Gegenstandswerts, Ausgang des Verfahrens). Maßgeblich sind RVG und GKG in der jeweils geltenden Fassung. Grundlage: Anlage 2 zu § 13 RVG, VV 2300/3100/3104/1003/7002/7008; GKG KV 1210/1211 bzw. 8210/8211; § 42 Abs. 2 GKG; § 12a ArbGG.