Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?
Eine alte Rechnung, eine offene Forderung aus früheren Jahren: Wie lange sie durchsetzbar bleibt, wann die Verjährung beginnt und worauf Sie jetzt achten sollten.
Eine offene Forderung aus vergangenen Jahren taucht wieder auf — sei es, weil Sie selbst noch Geld bekommen sollen, oder weil jemand plötzlich eine alte Zahlung von Ihnen verlangt. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Ist die Forderung überhaupt noch durchsetzbar, oder ist sie bereits verjährt?
Womit ich Ihnen helfe
- Berechnung, ob und wann eine konkrete Forderung verjährt
- Prüfung, ob die Verjährung durch bestimmte Umstände gehemmt oder neu in Gang gesetzt wurde
- Durchsetzung einer Forderung, solange noch Zeit bleibt
- Verteidigung gegen eine bereits verjährte Forderung
- Einschätzung bei abweichenden, kürzeren oder längeren Verjährungsfristen
Die regelmäßige Verjährungsfrist: drei Jahre
Für die meisten Forderungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Ist die Frist abgelaufen, kann sich der Schuldner auf die Verjährung berufen — die Forderung besteht zwar rechtlich weiter, lässt sich aber nicht mehr durchsetzen, wenn der Schuldner sich darauf beruft.
Wann die Frist zu laufen beginnt
Entscheidend ist, wann die Verjährung beginnt — und das ist häufig nicht das Datum, an dem die Forderung entstanden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine Forderung aus dem Frühjahr eines Jahres verjährt damit regelmäßig erst zum Jahresende drei Jahre später — nicht schon nach drei Jahren ab dem ursprünglichen Datum. Ob im konkreten Fall eine kürzere oder längere Frist gilt und ob die Verjährung zwischenzeitlich gehemmt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls. Mehr zu Fristen im Zivilrecht finden Sie auf der Seite Zivilrecht.
Zu den Kosten: Die Abrechnung erfolgt nach RVG oder Vereinbarung. Bei einer berechtigten und noch durchsetzbaren Forderung trägt am Ende in aller Regel der Schuldner die Kosten mit; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Ob Ihre Forderung noch durchsetzbar ist oder eine gegen Sie erhobene Forderung bereits verjährt ist, prüfe ich für Sie im Erstgespräch — je früher, desto mehr Spielraum bleibt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-08.