Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?
Der Schuldner zahlt trotz Mahnung nicht: Wie das gerichtliche Mahnverfahren funktioniert, wer in Bayern zuständig ist und was nach einem Mahnbescheid passiert.
Der Schuldner reagiert auch auf die zweite Mahnung nicht — jetzt bleibt oft nur der Weg über das Gericht. Das gerichtliche Mahnverfahren ist dafür gemacht: Es ist schneller und günstiger als eine Klage, weil zunächst kein Gericht in der Sache selbst entscheiden muss. Trotzdem gibt es einige Stolperfallen, die den Ablauf verzögern können, wenn man sie nicht kennt.
Womit ich Ihnen helfe
- Beantragung des Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht
- Überwachung der Widerspruchsfrist und Reaktion auf einen Widerspruch
- Beantragung des Vollstreckungsbescheids, wenn kein Widerspruch erfolgt
- Übernahme des streitigen Verfahrens, falls der Schuldner Widerspruch einlegt
- Einschätzung, ob sich das Mahnverfahren für Ihre Forderung überhaupt eignet
Vom Antrag zum Mahnbescheid
Für eine Geldforderung kann auf Antrag ein Mahnbescheid über eine bestimmte Geldsumme erlassen werden (§ 688 ZPO). Für Anträge aus Bayern ist dafür das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Coburg zuständig — unabhängig davon, wo Sie oder der Schuldner wohnen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist, sondern nur, ob der Antrag formal in Ordnung ist. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt, der dann Gelegenheit hat, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen.
Was passiert nach dem Mahnbescheid?
Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Widerspricht er dagegen, wird das Verfahren auf Antrag ins normale streitige Gerichtsverfahren übergeleitet — dort wird dann inhaltlich über die Forderung verhandelt. Mehr zum weiteren Ablauf und zu Ihren Rechten finden Sie auf der Seite Zivilrecht.
Zu den Kosten: Die Abrechnung erfolgt nach RVG oder Vereinbarung. Bei einer berechtigten Forderung trägt am Ende in aller Regel der Schuldner die Kosten mit; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Den konkreten Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.
Ich stelle den Antrag für Sie, behalte die Fristen im Blick und übernehme das weitere Verfahren — egal, ob der Schuldner widerspricht oder nicht.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-16.