Zur Startseite

Kunde zahlt nicht — Mahnung, Inkasso oder gleich Anwalt?

Eine Rechnung ist überfällig, der Kunde reagiert nicht: Was jetzt wirklich weiterhilft — eigene Mahnung, Inkassobüro oder anwaltliches Vorgehen — und worauf es dabei ankommt.

Eine Rechnung ist längst fällig, gemahnt haben Sie vielleicht schon selbst — und trotzdem kommt kein Geld. Jetzt stellt sich die Frage: Reicht eine weitere Mahnung, lohnt sich ein Inkassobüro, oder sollten Sie gleich einen Anwalt einschalten? Die Antwort hängt davon ab, wie der Schuldner reagiert und wie hoch die Forderung ist.

Womit ich Ihnen helfe

Warum die eigene Mahnung der erste Schritt ist

Zahlt ein Kunde nicht, lohnt sich zunächst eine eigene, klar formulierte Mahnung. Sie setzt den sogenannten Verzug in Gang: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, gerät er dadurch in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB) — mit der Folge, dass Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend gemacht werden können. Reagiert der Kunde auch darauf nicht, führt der Weg über das gerichtliche Mahnverfahren oder direkt über eine Klage.

Inkasso oder Anwalt — was passt zu Ihrem Fall?

Ein Inkassobüro kann bei einfachen, unbestrittenen Forderungen ausreichen — etwa wenn der Schuldner die Rechnung grundsätzlich nicht bestreitet, sondern nur zögert. Wird die Forderung dagegen bestritten, geht es um einen höheren Betrag, oder ist rechtlich unklar, ob und in welcher Höhe sie besteht, lohnt sich die anwaltliche Einschätzung von Anfang an. So verlieren Sie keine Zeit, wenn der Fall am Ende doch vor Gericht landet — mehr dazu auf der Seite Zivilrecht.

Zu den Kosten: Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung. Bei einer berechtigten Forderung trägt am Ende in aller Regel der Schuldner die Kosten mit; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt vorgerichtliche und gerichtliche Kosten häufig. Den konkreten Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Warten Sie nicht zu lange: Je früher wir den richtigen Weg wählen, desto schneller kommen Sie an Ihr Geld.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-20.

Erstberatung anfragen08091 617 7777