Allgemeines Zivilrecht
Ein Kunde zahlt nicht, ein Mahnbescheid ist bei Ihnen eingegangen oder Sie wollen einen Schaden geltend machen, bevor die Forderung verjährt — als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg setze ich Ihre Ansprüche durch und verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen, persönlich und verständlich.
Kunde zahlt nicht, Mahnbescheid im Briefkasten — jetzt handeln
Ob Sie selbst eine Forderung durchsetzen wollen oder sich gegen einen Vollstreckungsbescheid wehren müssen: Im Zivilrecht zählen Fristen. Ein Vollstreckungsbescheid etwa kann nur binnen zwei Wochen mit Einspruch angegriffen werden — danach wird die Verteidigung deutlich schwieriger.
Womit ich Ihnen helfe
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
- Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid
- Verteidigung gegen unberechtigte Mahn- und Vollstreckungsbescheide
- Prüfung, ob eine Forderung bereits verjährt ist
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid und Verjährung im Detail
Mahnverfahren: Für Geldforderungen kann auf Antrag ein Mahnbescheid erlassen werden (§ 688 ZPO); Anträge aus Bayern bearbeitet das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Coburg. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Vollstreckungsbescheid: Er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO) und ist damit ein vollstreckbarer Titel. Gegen ihn ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich — danach beginnt die Zwangsvollstreckung.
Verjährung: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Ob Ihre Forderung noch durchsetzbar ist, prüfe ich für Sie.
Schadensersatz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB). Ich helfe Ihnen, den Schaden zu beziffern und durchzusetzen.
Warum die Kanzlei vor Ort
Für Klagen und Mahnverfahren aus dem Landkreis Ebersberg sind je nach Streitwert das Amtsgericht Ebersberg oder das Landgericht München I zuständig — ich vertrete Sie dort ebenso wie im Raum Rosenheim/Wasserburg, persönlich vor Ort und auf Wunsch per Videoberatung, ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen.