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Allgemeines Zivilrecht

Ein Kunde zahlt nicht, ein Mahnbescheid ist bei Ihnen eingegangen oder Sie wollen einen Schaden geltend machen, bevor die Forderung verjährt — als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg setze ich Ihre Ansprüche durch und verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen, persönlich und verständlich.

Kunde zahlt nicht, Mahnbescheid im Briefkasten — jetzt handeln

Ob Sie selbst eine Forderung durchsetzen wollen oder sich gegen einen Vollstreckungsbescheid wehren müssen: Im Zivilrecht zählen Fristen. Ein Vollstreckungsbescheid etwa kann nur binnen zwei Wochen mit Einspruch angegriffen werden — danach wird die Verteidigung deutlich schwieriger.

Womit ich Ihnen helfe

Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid und Verjährung im Detail

Mahnverfahren: Für Geldforderungen kann auf Antrag ein Mahnbescheid erlassen werden (§ 688 ZPO); Anträge aus Bayern bearbeitet das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Coburg. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Vollstreckungsbescheid: Er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO) und ist damit ein vollstreckbarer Titel. Gegen ihn ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich — danach beginnt die Zwangsvollstreckung.

Verjährung: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Ob Ihre Forderung noch durchsetzbar ist, prüfe ich für Sie.

Schadensersatz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB). Ich helfe Ihnen, den Schaden zu beziffern und durchzusetzen.

Warum die Kanzlei vor Ort

Für Klagen und Mahnverfahren aus dem Landkreis Ebersberg sind je nach Streitwert das Amtsgericht Ebersberg oder das Landgericht München I zuständig — ich vertrete Sie dort ebenso wie im Raum Rosenheim/Wasserburg, persönlich vor Ort und auf Wunsch per Videoberatung, ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen.

Häufige Fragen

Ein Kunde zahlt nicht — reicht eine Mahnung, brauche ich Inkasso oder gleich einen Anwalt?
Eine eigene Mahnung ist der erste Schritt und setzt oft den Verzug in Gang; reagiert der Schuldner nicht, führt der Weg über das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage. Ein Inkassobüro kann bei einfachen, unbestrittenen Forderungen ausreichen — wird die Forderung bestritten oder ist der Betrag höher, lohnt sich die anwaltliche Einschätzung von Anfang an, um keine Zeit zu verlieren.
Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?
Auf Antrag erlässt das Gericht einen Mahnbescheid über eine bestimmte Geldsumme (§ 688 ZPO); für Bayern ist dafür das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Coburg zuständig. Widerspricht der Schuldner nicht fristgerecht, kann auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid ergehen, der einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleichsteht (§ 700 ZPO). Ich stelle den Antrag für Sie und übernehme das streitige Verfahren, falls Widerspruch eingelegt wird.
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid erhalten — was muss ich jetzt tun?
Ein Vollstreckungsbescheid steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO) — aus ihm kann bereits vollstreckt werden. Sie können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten. Handeln Sie schnell — nach Fristablauf wird die Vollstreckung deutlich schwerer abzuwenden.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Zivilrecht?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung, häufig orientiert am Streitwert Ihrer Forderung. Bei berechtigten Forderungen trägt in der Regel der Schuldner am Ende die Kosten mit; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt vorgerichtliche und gerichtliche Kosten häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Den konkreten Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.