Vollstreckungsbescheid erhalten — was tun?
Ein Vollstreckungsbescheid ist im Briefkasten: Was er bedeutet, welche Frist jetzt läuft und wie Sie sich noch gegen eine unberechtigte Forderung wehren können.
Ein Vollstreckungsbescheid im Briefkasten ist kein Grund, in Panik zu geraten — aber ein Grund, sofort zu handeln. Aus ihm kann bereits vollstreckt werden, und die Zeit, sich noch dagegen zu wehren, ist knapp bemessen. Wer die Forderung für unberechtigt hält, muss jetzt schnell reagieren.
Womit ich Ihnen helfe
- Sofortige Prüfung, ob und weshalb die Forderung angreifbar ist
- Fristgerechter Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
- Vertretung im anschließenden streitigen Verfahren
- Einschätzung, ob eine Vollstreckung noch abgewendet werden kann
- Klärung, was zu tun ist, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist
Was ein Vollstreckungsbescheid bedeutet
Ein Vollstreckungsbescheid steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 ZPO). Das bedeutet: Er ist bereits ein vollstreckbarer Titel, aus dem der Gläubiger — etwa durch Kontopfändung oder Gerichtsvollzieher — vorgehen kann, auch wenn noch gar nicht inhaltlich geprüft wurde, ob die Forderung überhaupt besteht. Er ergeht, weil Sie gegen einen zuvor zugestellten Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Die Zwei-Wochen-Frist zum Einspruch
Halten Sie die Forderung für unberechtigt, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Diese Frist ist kurz und läuft unabhängig davon, ob Sie inhaltlich schon Argumente parat haben — wichtig ist, dass der Einspruch rechtzeitig eingeht. Nach Fristablauf wird die Vollstreckung deutlich schwerer abzuwenden, und die Forderung gilt praktisch als anerkannt. Legen Sie fristgerecht Einspruch ein, geht das Verfahren in ein normales streitiges Gerichtsverfahren über, in dem die Forderung inhaltlich geprüft wird. Mehr zu Fristen und Ihren Rechten im Zivilrecht finden Sie auf der Seite Zivilrecht.
Zu den Kosten: Die Abrechnung erfolgt nach RVG oder Vereinbarung. Stellt sich die Forderung als unberechtigt heraus, trägt am Ende in aller Regel der Gläubiger die Kosten; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Handeln Sie jetzt: Jeder Tag zählt, solange die Zwei-Wochen-Frist noch läuft.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-12.