Schmerztagebuch nach einem Unfall führen – Vorlage zum Ausdrucken
Arztbriefe halten Diagnosen fest, nicht Ihren Alltag zwischen den Terminen. Ein Schmerztagebuch schließt diese Lücke. Hier finden Sie meine Vorlage als PDF und eine Anleitung, worauf es beim Führen ankommt.
Der Unfall liegt ein paar Wochen zurück, die Beschwerden ziehen sich, und die gegnerische Versicherung schreibt: „Bitte schildern Sie Art und Umfang Ihrer Beeinträchtigungen.“ Wer dann versucht, aus dem Gedächtnis zusammenzutragen, wie die vergangenen Wochen tatsächlich verlaufen sind, merkt schnell, wie wenig davon übrig ist. Man erinnert die schlimmen Tage und die Arzttermine – der Rest verschwimmt. Genau diese Lücke schließt ein Schmerztagebuch.
Kurz gesagt
Ein Schmerztagebuch ist eine tägliche, kurze Aufzeichnung darüber, wie stark Ihre Beschwerden sind, wo sie sitzen und was sie Ihnen im Alltag unmöglich machen. Es ergänzt die ärztlichen Unterlagen an der Stelle, an der diese naturgemäß schweigen: zwischen den Terminen. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 253 Abs. 2 BGB kommt es nicht allein auf die Diagnose an, sondern darauf, wie sich die Verletzung über die Zeit auf Ihr Leben ausgewirkt hat – und das kann Ihnen niemand abnehmen. Meine Vorlage unten enthält alle Spalten, auf die es dabei ankommt.
Die Vorlage zum Ausdrucken
Schmerztagebuch-Vorlage herunterladen (PDF, 2 Seiten)
Das PDF ist zum Ausdrucken gedacht und lässt sich nicht am Bildschirm verändern – drucken Sie sich so viele Blätter aus, wie Sie brauchen, und füllen Sie sie handschriftlich aus. Der Kopf nimmt Ihren Namen, das Unfalldatum und – wenn ich Sie bereits vertrete – mein Aktenzeichen auf; darunter liegt eine Tabelle mit sechs Spalten und einer Erläuterung der Schmerzskala. Beide Seiten zusammen fassen 28 Tage; drucken Sie den Satz einfach erneut aus, wenn er voll ist.
Handschriftlich geführte Blätter haben gegenüber einer Datei einen praktischen Vorteil: Sie entstehen sichtbar nach und nach. Eine Tabellendatei, die an einem Nachmittag mit drei Monaten Rückschau befüllt wurde, sieht am Ende genauso aus wie eine, die täglich gepflegt wurde – dem Papier sieht man den Unterschied an.
Womit ich Ihnen helfe
- Prüfung, ob Ihre Aufzeichnungen das abbilden, worauf es für die Bemessung ankommt
- Auswertung von Tagebuch, Arztbriefen und Reha-Unterlagen zu einer begründeten Forderung
- Aufbereitung des Beschwerdeverlaufs gegenüber der gegnerischen Versicherung
- Übergabe der Anknüpfungstatsachen an einen medizinischen Sachverständigen, wenn ein Gutachten nötig wird
- Vertretung, wenn die Versicherung den Verlauf bestreitet oder das Angebot kürzt
Was in das Tagebuch gehört
Sechs Angaben genügen – mehr schreckt nur ab, und ein Tagebuch, das nach zwei Wochen abbricht, nützt niemandem:
- Datum. Jeder Tag bekommt eine Zeile, möglichst zur gleichen Tageszeit ausgefüllt. Auch der Tag, an dem nichts war.
- Stärke von 0 bis 10. Die numerische Rating-Skala ist in der Medizin eingeführt: 0 bedeutet keine Schmerzen, 1–3 leichte, 4–6 mittelstarke, 7–9 starke, 10 unerträgliche Schmerzen. Weil Ärzte und Sachverständige dieselbe Skala verwenden, lässt sich Ihre Angabe direkt mit den Befunden abgleichen.
- Ort und Art. Nicht nur „Rücken“, sondern wo genau und wie sich der Schmerz anfühlt – drückend, stechend, pochend, brennend, ziehend. Die Qualität des Schmerzes ist für den medizinischen Blick ein eigenständiger Hinweis.
- Beeinträchtigung im Alltag. Der wichtigste Punkt, und der, der am häufigsten zu dünn ausfällt: Schlaf, Arbeit, Haushalt, Einkauf, Autofahren, Sport, Hobby, Kinderbetreuung. Konkret bleiben – „nach 20 Minuten Gehen Pause nötig“ sagt mehr als „eingeschränkt“.
- Medikamente. Präparat, Dosis, wie oft. Steigender oder sinkender Verbrauch ist eines der aussagekräftigsten Signale im gesamten Verlauf.
- Arztbesuch und Sonstiges. Termine, Physiotherapie, Krankschreibungen, Hilfe durch Angehörige, abgesagte Termine, aufgegebene Aktivitäten.
Warum der Verlauf zählt, nicht die Diagnose allein
Das Gesetz nennt für Schmerzensgeld bewusst keine Zahl: § 253 Abs. 2 BGB spricht von einer „billigen Entschädigung in Geld“. Bei einem Verkehrsunfall kommt derselbe Anspruch über § 11 Satz 2 StVG auch dann in Betracht, wenn die Haftung des Halters allein auf der Betriebsgefahr nach § 7 Abs. 1 StVG beruht. Was daraus im konkreten Fall an Betrag folgt, entscheidet das Gericht nach freier Überzeugung unter Würdigung aller Umstände – § 287 Abs. 1 ZPO gibt ihm dafür ausdrücklich Spielraum.
„Alle Umstände“, das sind eben nicht nur Befundberichte. Es sind die Nächte ohne Schlaf, die Wochen ohne Arbeit, das Hobby, das seit dem Unfall nicht mehr geht. Kommt es zum Prozess, hört das Gericht Sie dazu häufig persönlich an (§ 141 ZPO) und beauftragt einen Sachverständigen. Beide arbeiten mit dem, was dokumentiert vorliegt. Ein durchgehend geführtes Tagebuch liefert dafür den zeitlichen Faden, den weder Ihre Erinnerung noch eine Sammlung von Arztbriefen hergibt.
Wie Sie es führen, damit es standhält
Am selben Tag eintragen, nicht am Wochenende nachtragen. Sachlich bleiben und nichts zuspitzen: Wer über Monate durchgehend „10“ notiert, entwertet die eigene Aufzeichnung, weil der Verlauf dann nicht mehr zu den Befunden und zum Medikamentenverbrauch passt. Beschwerdefreie und bessere Tage gehören ausdrücklich hinein – gerade sie machen den Rest glaubwürdig. Lassen Sie keine größeren Lücken entstehen; ist doch einmal eine da, vermerken Sie den Grund (Urlaub, Krankenhausaufenthalt), statt sie später aufzufüllen.
Und: Ein Symptom, das nie einem Arzt geschildert wurde, steht am Ende allein im Tagebuch. Schildern Sie neue oder sich verschlimmernde Beschwerden auch in der Praxis, damit sie in den Behandlungsunterlagen auftauchen. Das gilt umso mehr, als Sie nach § 254 Abs. 2 BGB gehalten sind, den Schaden gering zu halten – verordnete Behandlungen wahrzunehmen gehört dazu.
Geben Sie mir ausgefüllte Blätter regelmäßig weiter, statt am Ende einen Stapel zu übergeben. So kann ich früh erkennen, wo die Dokumentation noch dünn ist, solange sich das noch beheben lässt. Bewahren Sie die Originale auf; die Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten und gehen niemanden etwas an außer Ihnen, Ihren Behandlern und mir.
Häufige Fehler
- Zu spät begonnen. Die ersten Wochen nach dem Unfall sind regelmäßig die Zeit der stärksten Beeinträchtigung – und genau sie fehlt, wenn erst nach der ersten Ablehnung der Versicherung angefangen wird.
- Nur die schlechten Tage notiert. Ein lückenhaftes Tagebuch mit ausschließlich hohen Werten wirkt wie eine nachträgliche Auswahl.
- Alltag nur pauschal beschrieben. „Ging nicht“ ist keine Angabe. Was genau ging nicht, wie lange, mit welcher Hilfe?
- Medikamente weggelassen. Der Verbrauch belegt die Beschwerden oft nachdrücklicher als jede Selbsteinschätzung.
- Aufzeichnungen ungefragt an die Versicherung geschickt. Das Tagebuch ist Ihr Material. Wann es vorgelegt wird, sollte eine Entscheidung sein, keine Reflexhandlung.
- Nach der Reha aufgehört, obwohl Beschwerden blieben. Dauerfolgen wiegen bei der Bemessung schwer – und wollen belegt sein.
Häufige Fragen
Ab wann sollte ich mit dem Schmerztagebuch anfangen?
So früh wie möglich nach dem Unfall, idealerweise am Tag der Erstversorgung. Je näher die erste Eintragung am Unfall liegt, desto weniger Angriffsfläche bietet sie. Auch ein verspäteter Start ist besser als keiner – tragen Sie dann ab dem aktuellen Tag ein und rekonstruieren Sie die zurückliegende Zeit nicht, sondern halten Sie den Beginn als solchen fest.
Wie lange muss ich das Tagebuch führen?
Mindestens bis zum Abschluss der Heilbehandlung. Bleiben Beschwerden darüber hinaus bestehen, lohnt es sich, in größeren Abständen weiterzuschreiben – etwa wöchentlich –, weil Dauerfolgen für die Bewertung erhebliches Gewicht haben.
Reicht es, das Tagebuch am Wochenende für die ganze Woche auszufüllen?
Davon rate ich ab. Der Wert der Aufzeichnung liegt gerade in ihrer Zeitnähe. Wer eine Woche am Stück nachträgt, schreibt aus der Erinnerung – und genau das hält die Gegenseite Ihnen dann vor. Zwei Zeilen am selben Abend sind mehr wert als eine ausführliche Rückschau.
Schadet es, wenn ich beschwerdefreie Tage eintrage?
Im Gegenteil. Ein Verlauf, der ausschließlich starke Schmerzen ausweist, wirkt konstruiert. Gute Tage, Schwankungen und Besserungen machen die Aufzeichnung glaubwürdig und zeigen zugleich, welche Belastungen die Beschwerden zurückbringen.
Muss ich das Tagebuch der gegnerischen Versicherung herausgeben?
Sie schulden der Gegenseite keine Einsicht in Ihre privaten Aufzeichnungen. Wann und in welchem Umfang das Tagebuch vorgelegt wird, ist eine taktische Entscheidung – besprechen Sie sie mit mir, bevor Sie Unterlagen an einen Versicherer schicken.
Ihr nächster Schritt
Drucken Sie sich die Vorlage aus und beginnen Sie heute – jeder Tag, der ohne Eintrag vergeht, ist später nicht mehr rekonstruierbar. Wie sich aus dem dokumentierten Verlauf dann eine belastbare Forderung ergibt, habe ich unter Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall beschrieben; einen Überblick über meine Arbeit nach Verkehrsunfällen finden Sie unter KFZ-Unfall. Bringen Sie mir Ihre Aufzeichnungen und Ihre ärztlichen Unterlagen mit – dann ordne ich Ihren Fall ein und sage Ihnen, was sich gegenüber der Versicherung tatsächlich durchsetzen lässt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-08-06.