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KFZ-Unfall

Wie hoch ist Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Feste Beträge fürs Schmerzensgeld gibt es nicht — die Höhe hängt von Art, Dauer und Beeinträchtigung Ihrer Verletzung ab. Ich beziffere Ihren Anspruch anhand der ärztlichen Unterlagen.

Gehstütze und Armschlinge am Haken neben Dokumentenmappe – Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
KI-generierte Illustration – Kanzlei Czirnich

Nach einem Verkehrsunfall mit Verletzungen stellt sich schnell die Frage: Wie viel Schmerzensgeld steht mir eigentlich zu? Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt keine festen Beträge oder Tabellen, die automatisch gelten — jeder Fall wird individuell anhand der konkreten Verletzung bewertet. Das macht die Einschätzung schwieriger, aber nicht unmöglich.

Womit ich Ihnen helfe

Worauf es rechtlich ankommt

Grundlage ist § 253 Abs. 2 BGB: Wird durch eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit Schadensersatz geschuldet, steht Ihnen daneben eine „billige Entschädigung in Geld“ für den immateriellen Schaden zu — also für Schmerzen, Leid und Beeinträchtigung, die sich nicht unmittelbar in Euro messen lassen. Das Gesetz nennt bewusst keinen Betrag; die Höhe ist eine Wertungsfrage, die sich an vergleichbaren Fällen orientiert.

Maßgeblich sind unter anderem: die Art der Verletzung, die Dauer der Behandlung und etwaiger Arbeitsunfähigkeit, verbleibende Dauerfolgen sowie die Beeinträchtigung in Alltag und Beruf. Ich werte dazu Ihre ärztlichen Berichte, Atteste und gegebenenfalls Reha-Unterlagen aus und leite daraus eine realistische, gut begründete Forderung ab — mehr zu Ihren weiteren Ansprüchen nach einem Unfall finden Sie auf der Seite KFZ-Unfall.

Seriöse Zahlen kann ich Ihnen erst nennen, wenn ich Ihre Unterlagen kenne — pauschale Versprechen wären an dieser Stelle unseriös. Bringen Sie mir Ihre Befunde, und ich sage Ihnen, wo Sie realistisch stehen und wie wir das gegenüber der Versicherung durchsetzen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-27.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München

Schreiben Sie mir, welche Verletzungen Sie hatten und wie die Behandlung verlief – ich prüfe es.

Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.

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