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KFZ-Unfall

Nach einem Verkehrsunfall zögern viele, einen Anwalt einzuschalten — dabei zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in den meisten Fällen mit. Als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg regele ich Schmerzensgeld, Gutachten und Mietwagen für Sie — persönlich und verständlich.

Unfall gehabt? Diese Hemmschwelle sollten Sie nicht haben

Viele zögern nach einem Verkehrsunfall, einen Anwalt einzuschalten, aus Sorge vor den Kosten. Dabei gilt: Ist die Haftung dem Grunde nach klar, gehören Ihre Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen (§ 249 BGB) — die Regulierung läuft für Sie in aller Regel kostenneutral.

Womit ich Ihnen helfe

Gutachten, Mietwagen, Totalschaden — Ihre Ansprüche im Überblick

Gutachten: Bei klarer Haftungslage ist ein Sachverständigengutachten erforderlicher Herstellungsaufwand und wird erstattet (§ 249 Abs. 2 BGB) — Sie tragen die Kosten nicht selbst vor.

Mietwagen und Nutzungsausfall: Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung nicht nutzen, haben Sie Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Mietwagenkosten oder — wenn Sie keinen Mietwagen nehmen — auf Nutzungsausfallentschädigung, ebenfalls als Teil des Herstellungsanspruchs (§ 249 BGB).

Totalschaden und fiktive Abrechnung: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, können Sie statt tatsächlicher Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB) — die sogenannte fiktive Abrechnung. Ich prüfe, welche Abrechnungsart für Sie wirtschaftlich günstiger ist.

Warum die Kanzlei vor Ort

Verkehrsunfälle im Landkreis Ebersberg und im Raum Rosenheim/Wasserburg — von der B 304 bis zur A 8 — begleite ich mit kurzen Wegen und schneller Erreichbarkeit. Auf Wunsch berate ich Sie per Video, ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen — wichtig, wenn Sie unfallbedingt nicht mobil sind.

Häufige Fragen

Zahlt die gegnerische Versicherung wirklich meinen Anwalt?
Bei einem Verkehrsunfall mit eindeutiger Haftungslage sind die Kosten der anwaltlichen Rechtsverfolgung Teil des zu ersetzenden Schadens (§ 249 BGB) und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen — die Halterhaftung folgt aus § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Sie können Ihren Anspruch zudem direkt gegen den Versicherer geltend machen (§ 115 Versicherungsvertragsgesetz). Ist die Haftung streitig oder eine Mitschuld im Raum, kläre ich das vorab mit Ihnen.
Wie hoch ist Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
Bei Verletzung von Körper oder Gesundheit steht Ihnen eine billige Entschädigung in Geld für den immateriellen Schaden zu (§ 253 Abs. 2 BGB). Feste Beträge gibt es nicht — die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Verletzung, Behandlungsdauer und Beeinträchtigung im Alltag. Ich beziffere Ihren Anspruch anhand der ärztlichen Unterlagen und verhandle ihn gegenüber der Versicherung.
Muss ich nach einem Unfall auf eigene Kosten ein Gutachten holen?
Bei einer Haftungsquote, die nicht nur ganz geringfügig zu Ihren Gunsten ausfällt, gehört ein Sachverständigengutachten zu den erforderlichen Herstellungskosten und wird von der gegnerischen Versicherung erstattet (§ 249 Abs. 2 BGB) — Sie müssen nicht in Vorleistung bleiben, sofern die Haftung dem Grunde nach klar ist. Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ich prüfe, welcher Weg in Ihrem Fall richtig ist.
Was kostet die anwaltliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall?
Bei eindeutiger Haftungslage trägt regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung meine Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Alternativ oder ergänzend übernimmt häufig Ihre Rechtsschutzversicherung — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Den konkreten Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.