Inkassoschreiben erhalten – muss ich wirklich zahlen?
Ein Inkassobüro fordert Geld von Ihnen und droht mit weiteren Kosten? Ich prüfe, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, ob sie schon verjährt sein könnte und ob die verlangten Gebühren rechtmäßig sind.
Ein Brief eines Inkassobüros landet im Briefkasten, oft mit fett gedruckten Beträgen, kurzen Fristen und der Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte. Viele Mandanten zahlen aus Sorge sofort – oder ignorieren das Schreiben aus Trotz. Beides kann falsch sein. Ein Inkassoschreiben ist zunächst nur die Behauptung eines Unternehmens, dass Sie etwas schulden. Ob das stimmt, ob die Forderung noch durchsetzbar ist und ob die zusätzlich verlangten Kosten überhaupt geschuldet werden, sind drei getrennte Fragen – und genau die kläre ich für Sie, bevor Sie einen Euro überweisen.
Womit ich Ihnen helfe
- Prüfung, ob die zugrundeliegende Forderung dem Grunde und der Höhe nach überhaupt besteht
- Kontrolle, ob das Inkassoschreiben die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthält
- Prüfung, ob die Forderung ganz oder teilweise bereits verjährt ist
- Einschätzung, ob die geforderten Inkassokosten in dieser Höhe erstattungsfähig sind
- Formulierung einer Antwort an das Inkassobüro bzw. den ursprünglichen Gläubiger
- Vertretung, falls aus dem Inkassoverfahren ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren wird
Erst prüfen, dann reagieren: Ist die Forderung überhaupt berechtigt?
Ein Inkassobüro ist kein Gericht und keine Behörde. Es handelt im Auftrag eines Gläubigers und darf grundsätzlich keine eigene Forderung geltend machen, die über das hinausgeht, was der Gläubiger tatsächlich verlangen könnte. Bevor ich Ihnen zu irgendeiner Reaktion rate, verschaffe ich mir daher einen Überblick: Woraus soll die Forderung stammen – aus einem Vertrag, einer Rechnung, einem Abo, einer angeblich unerlaubten Handlung? Ist der genannte Betrag rechnerisch nachvollziehbar? Und wurde die Forderung möglicherweise schon einmal bezahlt oder bestritten?
Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes müssen Inkassodienstleister bei der ersten Geltendmachung einer Forderung gegenüber Verbrauchern bestimmte Angaben klar und verständlich mitteilen: den Namen und die Anschrift ihres Auftraggebers, den konkreten Grund der Forderung – etwa welcher Vertrag wann geschlossen wurde –, eine nachvollziehbare Aufschlüsselung geforderter Zinsen sowie eine Aufschlüsselung der Inkassokosten nach Art, Höhe und Anlass ihrer Entstehung. Fehlen diese Angaben oder bleiben sie vage, ist das für mich ein erstes Warnsignal und häufig ein guter Ansatzpunkt, um die Forderung zunächst formell zu bestreiten und Nachweise zu verlangen, statt vorschnell zu zahlen.
Verjährung und die Kosten des Inkassobüros
Ein zweiter, oft übersehener Punkt ist die Verjährung. Die meisten vertraglichen Ansprüche – etwa aus Kauf-, Dienst- oder Mietverträgen – verjähren nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Diese Frist beginnt jedoch nicht zwingend im Jahr der Entstehung des Anspruchs, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von der Forderung und Ihrer Person als Schuldner Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Gerade bei älteren oder mehrfach weiterverkauften Forderungen lohnt sich daher eine genaue Berechnung, ob die Verjährung bereits eingetreten ist – denn eine verjährte Forderung müssen Sie nicht mehr erfüllen, auch wenn sie ursprünglich berechtigt war.
Auch wenn die Hauptforderung besteht, heißt das nicht automatisch, dass Sie die Inkassokosten in voller Höhe tragen müssen. Diese Kosten sind rechtlich ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers, der grundsätzlich voraussetzt, dass Sie sich mit der Zahlung bereits in Verzug befunden haben – etwa weil eine Mahnung erfolglos blieb oder eine Zahlungsfrist verstrichen ist. Zudem begrenzt das Gesetz die erstattungsfähigen Inkassokosten der Höhe nach: Ein Gläubiger kann grundsätzlich nur so viel verlangen, wie ein Rechtsanwalt für eine vergleichbare Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen dürfte. Überhöhte oder pauschal aufgeschlagene Inkassogebühren müssen Sie nicht akzeptieren – ich prüfe für Sie, wo die Grenze liegt und was Sie im konkreten Fall tatsächlich schulden.
Mehr zu den Themen, in denen ich Sie im Zivilrecht unterstütze, finden Sie unter /themen/zivilrecht.
Ein Inkassoschreiben ist kein Grund zur Panik, aber auch keiner zum Wegsehen: Fristen laufen weiter, und wer gar nicht reagiert, riskiert ein gerichtliches Mahnverfahren. Schicken Sie mir das Schreiben – im Erstgespräch verschaffe ich mir einen Überblick, sage Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, und übernehme für Sie die Kommunikation mit dem Inkassobüro.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-13.