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Vertragsrecht

GmbH gründen – welche Kosten und Fristen muss ich einplanen?

Wer eine GmbH gründen will, stolpert schnell über Stammkapital, Notartermin und Handelsregister. Ich zeige Ihnen, welche Schritte tatsächlich nötig sind und wo Sie Zeit verlieren, wenn Sie es allein versuchen.

Sie wollen gründen, aber schon die erste Frage bringt Sie ins Stocken: Wie viel Kapital brauchen Sie wirklich, was macht der Notar, und ab wann existiert Ihre GmbH eigentlich rechtlich? Genau an diesen Stellen scheitern Gründungen nicht an der Geschäftsidee, sondern an handwerklichen Fehlern im Ablauf – falsch beurkundeter Vertrag, zu wenig eingezahltes Kapital vor der Anmeldung, vergessene Formalien. Das kostet Zeit, und Zeit ist bei einer Gründung oft bares Geld.

Womit ich Ihnen helfe

Das Stammkapital: 25.000 Euro, aber nicht immer sofort in voller Höhe

Nach § 5 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen. Das ist die gesetzliche Untergrenze – nicht der Betrag, den Sie am Gründungstag komplett auf einem Konto liegen haben müssen. Entscheidend ist § 7 GmbHG: Bevor die Gesellschaft beim Handelsregister angemeldet wird, muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein, und insgesamt muss die Summe aus eingezahltem Bargeld und dem Wert etwaiger Sacheinlagen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals erreichen. Bei einer Ein-Personen-Gründung mit dem gesetzlichen Mindestkapital heißt das im Ergebnis: Die Hälfte muss vor der Anmeldung tatsächlich und endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen. Wer hier zu knapp kalkuliert oder das Geld verspätet einzahlt, riskiert eine zurückgewiesene Anmeldung – und damit Wochen Verzug.

Der Weg zur Eintragung: Notar, Musterprotokoll und Handelsregister

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden, das schreibt § 2 GmbHG vor. Für unkomplizierte Fälle – bis zu drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer – lässt das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren mit Musterprotokoll zu, das die Beurkundung beschleunigt; seit einigen Jahren ist die Beurkundung auch per Videokommunikation möglich, wenn keine anderen Formvorschriften entgegenstehen. Nach der Beurkundung folgt die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft. Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person in ihrer vollen Haftungsbeschränkung – vorher haften Sie als Gründer unter Umständen persönlich weiter mit. Wie lange die Eintragung dauert, hängt vom jeweiligen Registergericht ab; realistische Zeitfenster und die anfallenden Notar- und Gerichtskosten nach GNotKG bespreche ich mit Ihnen konkret anhand Ihres Gründungsvorhabens im Erstgespräch.

Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, lohnt es sich, den Vertrag und den Kapitalnachweis einmal von jemandem prüfen zu lassen, der die Stolperfallen aus der Praxis kennt, bevor der Notartermin steht. Mehr zu vertragsrechtlichen Themen finden Sie unter /themen/vertragsrecht. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch – ich begleite Sie durch die einzelnen Schritte bis zur eingetragenen GmbH.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-12.

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