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Vertragsrecht

Abmahnung wegen Impressum oder AGB erhalten — was jetzt?

Eine Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum oder unwirksamen AGB verlangt schnelles, aber überlegtes Handeln. Was Sie jetzt beachten sollten — und warum Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben sollten.

Ein Brief mit dem Betreff „Abmahnung“ landet selten erwartet im Postfach — und meist mit einer beigefügten Unterlassungserklärung und einer kurzen Frist zur Unterschrift. Genau hier liegt die erste Falle: Viele vorformulierte Unterlassungserklärungen gehen inhaltlich weiter, als rechtlich notwendig, und binden Sie über Jahre an Formulierungen, die über den eigentlichen Verstoß hinausschießen. Wer jetzt vorschnell unterschreibt, statt die Abmahnung genau zu prüfen, riskiert unnötige Nachteile.

Womit ich Ihnen helfe

Was Sie zuerst tun sollten

Prüfen Sie nicht selbst im Eiltempo, ob der Vorwurf stimmt, und unterschreiben Sie nichts, ohne die Erklärung Zeile für Zeile durchgesehen zu haben. Vorformulierte Unterlassungserklärungen enthalten häufig Vertragsstrafenversprechen und Formulierungen, die über den konkreten Anlass hinaus wirken — einmal unterschrieben, sind sie nur schwer wieder loszuwerden. Fristen in Abmahnungen sind meist kurz bemessen, oft nur wenige Tage; das ist gewollt, um Druck aufzubauen. Handeln Sie deshalb zügig, aber lassen Sie die Abmahnung zunächst rechtlich einordnen, bevor Sie reagieren.

Mehr zu Abmahnungen, Impressum und AGB auf der Themenseite Vertragsrecht.

So gehe ich für Sie vor

Ich prüfe zunächst, ob der gerügte Verstoß überhaupt besteht und ob die Abmahnung formell in Ordnung ist. Steht fest, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt, formuliere ich in der Regel eine eigene, modifizierte Unterlassungserklärung, die den Verstoß abstellt, ohne darüber hinauszugehen. War die Abmahnung unberechtigt oder überzogen, weise ich sie begründet zurück. Sind Sie als Verbraucher betroffen, kläre ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme. Die Kosten der Erstberatung bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Melden Sie sich zeitnah — bei kurzen Fristen zählt jeder Tag.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-25.

Erstberatung anfragen08091 617 7777