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Vertragsrecht

Was muss ins Impressum meiner Website?

Ein unvollständiges Impressum ist abmahnfähig. Welche Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) auf jede Website gehören — und wie Sie teure Fehler vermeiden.

Ein Impressum wirkt wie eine reine Formalie — bis eine Pflichtangabe fehlt und daraus eine Abmahnung wird. Wer eine Website oder einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst betreibt, muss ein vollständiges Impressum vorhalten, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz, DDG — die Nachfolgeregelung zum bisherigen § 5 Telemediengesetz, TMG). Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, ist das Impressum in aller Regel abmahnfähig.

Womit ich Ihnen helfe

Diese Angaben gehören ins Impressum

Nach § 5 DDG müssen unter anderem enthalten sein: Name und Anschrift der Niederlassung, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen (etwa E-Mail-Adresse), sowie bei Kapitalgesellschaften weitere Angaben wie die Handelsregisternummer und das zuständige Register. Je nach Tätigkeit können weitere Pflichtangaben hinzukommen, etwa zu Aufsichtsbehörden oder berufsrechtlichen Regelungen bei reglementierten Berufen. Wichtig ist dabei nicht nur der Inhalt, sondern auch die Auffindbarkeit: Das Impressum muss ohne langes Suchen erreichbar sein, üblicherweise über einen entsprechend benannten Link auf jeder Seite.

Mehr zu Impressum, AGB und Abmahnungen auf der Themenseite Vertragsrecht.

So gehe ich für Sie vor

Ich prüfe Ihr bestehendes Impressum Punkt für Punkt gegen die gesetzlichen Vorgaben und ergänze fehlende Angaben. Sind Sie bereits abgemahnt worden, prüfe ich zusätzlich, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie am besten reagieren. Die Behebung eines unvollständigen Impressums ist in der Regel schnell erledigt, wenn man genau weiß, worauf es ankommt — und beugt künftigen Abmahnungen vor.

Lassen Sie Ihr Impressum lieber vorab prüfen, als im Nachhinein auf eine Abmahnung reagieren zu müssen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-21.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München

Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website – ich prüfe es.

Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.

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