Was muss ins Impressum meiner Website?
Ein unvollständiges Impressum ist abmahnfähig. Welche Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) auf jede Website gehören — und wie Sie teure Fehler vermeiden.
Ein Impressum wirkt wie eine reine Formalie — bis eine Pflichtangabe fehlt und daraus eine Abmahnung wird. Wer eine Website oder einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst betreibt, muss ein vollständiges Impressum vorhalten, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz, DDG — die Nachfolgeregelung zum bisherigen § 5 Telemediengesetz, TMG). Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, ist das Impressum in aller Regel abmahnfähig.
Womit ich Ihnen helfe
- Prüfung Ihres bestehenden Impressums auf Vollständigkeit
- Erstellung eines rechtssicheren Impressums für Ihre Website oder Ihren Shop
- Anpassung bei Änderungen — etwa Umfirmierung, neue Rechtsform oder neue Vertretung
- Reaktion, falls Sie wegen eines fehlerhaften Impressums bereits abgemahnt wurden
Diese Angaben gehören ins Impressum
Nach § 5 DDG müssen unter anderem enthalten sein: Name und Anschrift der Niederlassung, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen (etwa E-Mail-Adresse), sowie bei Kapitalgesellschaften weitere Angaben wie die Handelsregisternummer und das zuständige Register. Je nach Tätigkeit können weitere Pflichtangaben hinzukommen, etwa zu Aufsichtsbehörden oder berufsrechtlichen Regelungen bei reglementierten Berufen. Wichtig ist dabei nicht nur der Inhalt, sondern auch die Auffindbarkeit: Das Impressum muss ohne langes Suchen erreichbar sein, üblicherweise über einen entsprechend benannten Link auf jeder Seite.
Mehr zu Impressum, AGB und Abmahnungen auf der Themenseite Vertragsrecht.
So gehe ich für Sie vor
Ich prüfe Ihr bestehendes Impressum Punkt für Punkt gegen die gesetzlichen Vorgaben und ergänze fehlende Angaben. Sind Sie bereits abgemahnt worden, prüfe ich zusätzlich, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie am besten reagieren. Die Behebung eines unvollständigen Impressums ist in der Regel schnell erledigt, wenn man genau weiß, worauf es ankommt — und beugt künftigen Abmahnungen vor.
Lassen Sie Ihr Impressum lieber vorab prüfen, als im Nachhinein auf eine Abmahnung reagieren zu müssen.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-21.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München
Schicken Sie mir den Link zu Ihrer Website – ich prüfe es.
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