Vertragsrecht
Eine Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum, die Frage nach persönlicher Geschäftsführerhaftung oder ein Vertrag, der geprüft werden muss, bevor Sie unterschreiben — als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg berate ich Unternehmer, Gründer und Privatpersonen persönlich und verständlich.
Abmahnung, Vertragsprüfung, Geschäftsführerhaftung — Ihr Vertragsrecht
Ob Sie als Unternehmer eine Abmahnung erhalten haben, Ihre AGB oder Ihr Impressum rechtssicher gestalten wollen oder als Geschäftsführer haftungsrechtliche Fragen klären müssen — im Vertragsrecht zählt vor allem eines: schnelles, informiertes Handeln, bevor aus einer Formalie ein teures Verfahren wird.
Womit ich Ihnen helfe
- Reaktion auf Abmahnungen wegen Impressum, AGB oder Wettbewerbsrecht
- Erstellung und Prüfung rechtssicherer Impressen
- Beratung zur persönlichen Haftung von GmbH-Geschäftsführern
- Erstellung und Prüfung von AGB für Online-Shops
- Prüfung von Verträgen vor der Unterschrift (Dienstleistungs-, Liefer-, IT-Verträge)
Impressumspflicht und Geschäftsführerhaftung im Detail
Impressumspflicht: Websites und geschäftsmäßige digitale Dienste müssen ein vollständiges Impressum vorhalten — Name und Anschrift der Niederlassung, Kontaktmöglichkeiten sowie bei Kapitalgesellschaften Handelsregisternummer und Vertretungsberechtigte (§ 5 DDG, Nachfolgeregelung zum bisherigen § 5 TMG). Fehlt eine Pflichtangabe, ist das Impressum abmahnfähig — die Behebung ist meist einfach, wenn man weiß, worauf es ankommt.
AGB für Ihren Online-Shop: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihren Kunden bei Vertragsschluss stellen (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie müssen wirksam einbezogen werden und dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 BGB) — sonst sind einzelne Klauseln unwirksam und der Vertrag richtet sich insoweit nach dem Gesetz.
Geschäftsführerhaftung: Wer als GmbH-Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt, haftet der Gesellschaft persönlich auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 1, 2 GmbHG). Daneben bestehen besondere Haftungsrisiken, etwa für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Ich berate Sie präventiv, damit es gar nicht erst so weit kommt.
Neu: BFSG & Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Website-Betreiber zur Barrierefreiheit — wer betroffen ist und nichts tut, riskiert eine Abmahnung. Ich prüfe verbindlich, ob Ihre Website betroffen ist, und begleite Sie rechtssicher bis zur Barrierefreiheitserklärung. Mehr dazu auf der Seite BFSG & Barrierefreiheit.
Warum die Kanzlei vor Ort
Kurze Wege im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg, persönliche Erreichbarkeit für Gründer und Unternehmer vor Ort und auf Wunsch die Beratung per Video — ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen.