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Vertragsrecht

Eine Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum, die Frage nach persönlicher Geschäftsführerhaftung oder ein Vertrag, der geprüft werden muss, bevor Sie unterschreiben — als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg berate ich Unternehmer, Gründer und Privatpersonen persönlich und verständlich.

Abmahnung, Vertragsprüfung, Geschäftsführerhaftung — Ihr Vertragsrecht

Ob Sie als Unternehmer eine Abmahnung erhalten haben, Ihre AGB oder Ihr Impressum rechtssicher gestalten wollen oder als Geschäftsführer haftungsrechtliche Fragen klären müssen — im Vertragsrecht zählt vor allem eines: schnelles, informiertes Handeln, bevor aus einer Formalie ein teures Verfahren wird.

Womit ich Ihnen helfe

Impressumspflicht und Geschäftsführerhaftung im Detail

Impressumspflicht: Websites und geschäftsmäßige digitale Dienste müssen ein vollständiges Impressum vorhalten — Name und Anschrift der Niederlassung, Kontaktmöglichkeiten sowie bei Kapitalgesellschaften Handelsregisternummer und Vertretungsberechtigte (§ 5 DDG, Nachfolgeregelung zum bisherigen § 5 TMG). Fehlt eine Pflichtangabe, ist das Impressum abmahnfähig — die Behebung ist meist einfach, wenn man weiß, worauf es ankommt.

AGB für Ihren Online-Shop: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihren Kunden bei Vertragsschluss stellen (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie müssen wirksam einbezogen werden und dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 BGB) — sonst sind einzelne Klauseln unwirksam und der Vertrag richtet sich insoweit nach dem Gesetz.

Geschäftsführerhaftung: Wer als GmbH-Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt, haftet der Gesellschaft persönlich auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 1, 2 GmbHG). Daneben bestehen besondere Haftungsrisiken, etwa für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Ich berate Sie präventiv, damit es gar nicht erst so weit kommt.

Neu: BFSG & Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Website-Betreiber zur Barrierefreiheit — wer betroffen ist und nichts tut, riskiert eine Abmahnung. Ich prüfe verbindlich, ob Ihre Website betroffen ist, und begleite Sie rechtssicher bis zur Barrierefreiheitserklärung. Mehr dazu auf der Seite BFSG & Barrierefreiheit.

Warum die Kanzlei vor Ort

Kurze Wege im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg, persönliche Erreichbarkeit für Gründer und Unternehmer vor Ort und auf Wunsch die Beratung per Video — ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen.

Häufige Fragen

Ich habe eine Abmahnung wegen meines Impressums oder meiner AGB erhalten — was jetzt?
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft — viele vorformulierte Erklärungen gehen weiter, als rechtlich nötig, und binden Sie langfristig. Ich prüfe, ob der Verstoß tatsächlich vorliegt, ob die Abmahnung formell berechtigt ist und formuliere gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung. Fristen in Abmahnungen sind meist kurz — handeln Sie zügig.
Was muss ins Impressum meiner Website, um Bußgelder zu vermeiden?
Diensteanbieter müssen unter anderem Namen und Anschrift ihrer Niederlassung leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten, dazu Kontaktdaten und bei Kapitalgesellschaften weitere Angaben wie Handelsregister und Vertretungsberechtigte (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz, DDG — Nachfolgeregelung zum bisherigen § 5 TMG). Ich prüfe Ihr Impressum auf Vollständigkeit.
Wann haftet der GmbH-Geschäftsführer privat?
Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden; verletzen sie ihre Pflichten schuldhaft, haften sie der Gesellschaft gegenüber persönlich auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 1, 2 GmbH-Gesetz), etwa bei Pflichtverletzungen im Tagesgeschäft. Hinzu kommen besondere Haftungstatbestände, etwa für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Ich berate Sie, wie Sie Haftungsrisiken vermeiden.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Vertragsrecht?
Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG); ein Stundenhonorar vereinbare ich nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Bei Abmahnungen als Verbraucher übernimmt häufig Ihre Rechtsschutzversicherung — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Den konkreten Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.