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Vertragsrecht

Ist meine Website vom BFSG betroffen?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wann Ihre Website barrierefrei sein muss – und wann die Kleinstunternehmer-Ausnahme greift.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Website-Betreiber fragen sich seither: Muss meine Seite jetzt barrierefrei sein – und was passiert, wenn ich nichts tue? Die gute Nachricht vorweg: Längst nicht jede Website ist betroffen. Ob Ihre dazugehört, lässt sich klar prüfen.

Wann das BFSG greift – und wann nicht

Das Gesetz trifft elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern (B2C) – vor allem Websites mit Shop-, Buchungs- oder Vertragsfunktion. Eine reine Informationsseite ohne Kaufmöglichkeit ist dagegen nicht erfasst. Der erste Blick gilt also der Frage: Kann man auf Ihrer Seite etwas kaufen oder verbindlich buchen?

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme

Selbst wenn Ihre Seite grundsätzlich betroffen wäre, gibt es eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind vollständig ausgenommen (§ 16 Abs. 2 BFSG). Voraussetzung ist kumulativ weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Greift die Ausnahme, entfällt jede weitere Pflicht.

Vorsicht mit der Mängelliste

Ein verbreiteter Fehler: die gefundenen Barrieren vollständig auf der Website aufzulisten. Das ist eine Selbstbelastung, die Wettbewerber für eine Abmahnung nach § 3a UWG nutzen können. Richtig ist ein allgemein gehaltener Barrierefreiheitshinweis mit Kontaktmöglichkeit – das erfüllt die Informationspflicht, ohne angreifbare Einzelmängel offenzulegen.

So gehe ich für Sie vor

Ich kläre zuerst verbindlich, ob Sie überhaupt betroffen sind (oft endet die Prüfung hier). Ist das BFSG anwendbar, übernimmt Ihr Webdesigner – gleich welcher – die technische Umsetzung, und ich erstelle die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung und sichere Sie im Streitfall ab. Einen Überblick über Leistungen und feste Preise finden Sie auf der Seite BFSG & Barrierefreiheit; mehr zum IT- und Vertragsrecht unter Vertragsrecht.

Unsicher, ob Ihre Website betroffen ist? Diese Frage kläre ich für Sie – schnell und verbindlich.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-08.

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