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KFZ-Unfall

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen nach unverschuldetem Unfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung nach § 249 BGB auch den Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung ersetzen — als Teil Ihres Schadensersatzes.

Ihr Auto steht nach dem Unfall in der Werkstatt oder ist ein Totalschaden — und Sie brauchen trotzdem ein Fahrzeug, um zur Arbeit zu kommen oder den Alltag zu bewältigen. Viele wissen nicht, dass ihnen dafür ein Ausgleich zusteht: Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung nach § 249 BGB auch einen Mietwagen ersetzen oder, wenn Sie keinen nehmen, eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen.

Womit ich Ihnen helfe

Mietwagen oder Nutzungsausfall — Ihre Wahl

Rechtliche Grundlage ist auch hier § 249 BGB: Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung nicht nutzen, gehört der Ausgleich dieses Nutzungsausfalls zum erforderlichen Herstellungsaufwand, den die gegnerische Versicherung tragen muss. Sie haben dabei die Wahl: Nehmen Sie einen Mietwagen, werden dessen erforderliche Kosten erstattet. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, steht Ihnen stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld zu. Weitere Ansprüche rund um Ihren Unfall finden Sie gebündelt auf der Seite KFZ-Unfall.

Entscheidend ist in beiden Fällen das Wort „erforderlich“: Ein deutlich zu teurer Mietwagen einer höheren Fahrzeugklasse oder eine überlange Mietdauer werden von der Versicherung häufig gekürzt. Deshalb prüfe ich vorab, welche Mietwagenklasse und -dauer angemessen sind, damit Sie später keine unangenehme Nachforderung der Versicherung riskieren.

Warten Sie mit der Anmietung nicht zu lange und dokumentieren Sie die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs sorgfältig — je klarer der Nachweis, desto reibungsloser die Erstattung. Ich begleite Sie dabei von der ersten Entscheidung bis zur vollständigen Regulierung.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-09-23.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München

Schildern Sie mir die Werkstattzeit und ob Sie einen Mietwagen hatten – ich prüfe es.

Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.

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