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KFZ-Unfall

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen nach unverschuldetem Unfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung — als Teil Ihres Schadensersatzanspruchs gegen die gegnerische Versicherung.

Ihr Auto steht nach dem Unfall in der Werkstatt oder ist ein Totalschaden — und Sie brauchen trotzdem ein Fahrzeug, um zur Arbeit zu kommen oder den Alltag zu bewältigen. Viele wissen nicht, dass ihnen dafür ein Ausgleich zusteht: Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder, wenn Sie keinen nehmen, auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

Womit ich Ihnen helfe

Mietwagen oder Nutzungsausfall — Ihre Wahl

Rechtliche Grundlage ist auch hier § 249 BGB: Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung nicht nutzen, gehört der Ausgleich dieses Nutzungsausfalls zum erforderlichen Herstellungsaufwand, den die gegnerische Versicherung tragen muss. Sie haben dabei die Wahl: Nehmen Sie einen Mietwagen, werden dessen erforderliche Kosten erstattet. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, steht Ihnen stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld zu. Weitere Ansprüche rund um Ihren Unfall finden Sie gebündelt auf der Seite KFZ-Unfall.

Entscheidend ist in beiden Fällen das Wort „erforderlich“: Ein deutlich zu teurer Mietwagen einer höheren Fahrzeugklasse oder eine überlange Mietdauer werden von der Versicherung häufig gekürzt. Deshalb prüfe ich vorab, welche Mietwagenklasse und -dauer angemessen sind, damit Sie später keine unangenehme Nachforderung der Versicherung riskieren.

Warten Sie mit der Anmietung nicht zu lange und dokumentieren Sie die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs sorgfältig — je klarer der Nachweis, desto reibungsloser die Erstattung. Ich begleite Sie dabei von der ersten Entscheidung bis zur vollständigen Regulierung.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-19.

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