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KFZ-Unfall

Muss ich nach einem Unfall auf eigene Kosten ein Gutachten holen?

Bei klarer Haftungslage müssen Sie ein Sachverständigengutachten nach dem Unfall nicht selbst bezahlen — es ist erforderlicher Schadensersatz und wird von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Nach einem Unfall soll ein Sachverständiger den Schaden am Fahrzeug begutachten — und viele fragen sich zuerst: Bleibe ich auf den Kosten dafür sitzen? Die Antwort hängt von der Haftungslage ab, aber in den meisten Fällen mit klarer Schuldfrage gilt: Sie müssen das Gutachten nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Womit ich Ihnen helfe

Wann das Gutachten erstattet wird

Nach § 249 Abs. 2 BGB können Sie statt der Wiederherstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen, wenn wegen einer Sachbeschädigung Schadensersatz zu leisten ist. Ein Sachverständigengutachten gehört zu diesem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn die Haftungsquote nicht nur ganz geringfügig zu Ihren Gunsten ausfällt — Sie müssen es dann nicht vorstrecken, sondern die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Details zu Ihren weiteren Ansprüchen nach einem Unfall finden Sie auf der Seite KFZ-Unfall.

Anders liegt der Fall bei sogenannten Bagatellschäden — kleineren, eindeutig abschätzbaren Schäden. Hier reicht häufig ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt, ein vollständiges Gutachten ist dann nicht in jedem Fall erforderlich und könnte von der Versicherung als überzogen zurückgewiesen werden.

Bevor Sie also selbst einen Gutachter beauftragen oder eine Rechnung begleichen, lassen Sie mich kurz prüfen, welcher Weg in Ihrem Fall richtig ist — so vermeiden Sie unnötige Diskussionen mit der Versicherung über die Erstattung.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-23.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München

Schildern Sie mir den Unfallhergang und wer die Schuld trägt – ich prüfe es.

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