Was passiert im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht?
Sie haben eine Ladung zum Gütetermin vom Arbeitsgericht München oder Rosenheim erhalten und wissen nicht, was Sie erwartet? Ich erkläre Ablauf, Ihre Pflichten und Chancen – und vertrete Sie vor Ort.
Ein Kündigungsschutzprozess oder eine andere arbeitsrechtliche Klage beginnt vor dem Arbeitsgericht nicht mit einer großen Verhandlung, sondern mit einem vergleichsweise kurzen, aber wichtigen Termin: dem Gütetermin. Wer zum ersten Mal eine Ladung des Arbeitsgerichts München oder des Arbeitsgerichts Rosenheim in Händen hält, ist oft unsicher: Muss ich selbst erscheinen? Wird dort schon über meinen Fall entschieden? Drohen mir Nachteile, wenn ich nichts sage? Diese Unsicherheit ist verständlich – der Gütetermin läuft anders ab als eine “normale” Gerichtsverhandlung, und wer unvorbereitet erscheint, verschenkt oft Verhandlungsspielraum.
Womit ich Ihnen helfe
- Ich erkläre Ihnen vorab, welche Punkte im Gütetermin voraussichtlich zur Sprache kommen und worauf es ankommt
- Ich bereite mit Ihnen realistische Verhandlungsziele vor – etwa zu Abfindung, Zeugnis oder Beendigungszeitpunkt
- Ich vertrete Sie im Termin vor dem Arbeitsgericht München oder Rosenheim und verhandle für Sie mit der Gegenseite
- Ich prüfe, ob ein im Gütetermin vorgeschlagener Vergleich für Sie tatsächlich vorteilhaft ist, bevor Sie zustimmen
- Falls keine Einigung zustande kommt, begleite ich Sie durch das weitere Verfahren bis zur Kammerverhandlung
Wie läuft der Gütetermin ab?
Nach § 54 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) beginnt jedes arbeitsgerichtliche Klageverfahren mit einer Güteverhandlung. Sie findet meist wenige Wochen nach Klageeinreichung statt und wird allein vom vorsitzenden Berufsrichter geführt – ohne die ehrenamtlichen Richter, die erst in der späteren Kammerverhandlung mitwirken. Das macht den Termin persönlicher und oft auch schneller, als viele erwarten.
Der Vorsitzende erörtert mit beiden Seiten das gesamte Streitverhältnis “unter freier Würdigung aller Umstände”, wie es im Gesetz heißt. Das bedeutet: Er hört sich beide Positionen an, weist auf Stärken und Schwächen der jeweiligen Argumentation hin und lotet aus, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Eine förmliche Beweisaufnahme mit eidlicher Vernehmung von Zeugen findet in diesem Stadium ausdrücklich nicht statt – dafür ist der Gütetermin nicht vorgesehen. Es geht um Einschätzung und Vermittlung, nicht um ein Urteil.
Kommt dabei ein Vergleich zustande, endet das Verfahren an diesem Tag – häufig mit Regelungen zu Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Zeugnis oder Resturlaub. Scheitert die Einigung, bestimmt das Gericht einen Termin zur streitigen Verhandlung vor der vollbesetzten Kammer. Erscheint keine der Parteien zum Gütetermin, ordnet das Gericht in der Regel das Ruhen des Verfahrens an; es kann dann innerhalb von sechs Monaten von einer Seite wieder aufgenommen werden.
Warum Ihr Auftreten im Gütetermin über den weiteren Verlauf entscheidet
Auch wenn der Gütetermin oft nur wenige Minuten dauert, prägt er häufig den gesamten weiteren Prozessverlauf. Der Vorsitzende bildet sich hier einen ersten Eindruck vom Fall, und viele Verfahren enden tatsächlich bereits in diesem Stadium mit einem Vergleich. Das ist grundsätzlich sinnvoll, weil es Zeit und Nerven spart – aber nur, wenn die vorgeschlagene Lösung Ihre Interessen tatsächlich trifft. Ein Vergleich, der unter Zeitdruck im Gerichtssaal geschlossen wird, lässt sich später kaum noch korrigieren.
Deshalb lohnt es sich, vor dem Termin zu wissen, welche Forderungen realistisch durchsetzbar sind und wo Kompromisse sinnvoll wären. Als Ihr Anwalt bereite ich Sie darauf vor, begleite Sie zum Gütetermin am Arbeitsgericht München oder Rosenheim und übernehme für Sie die Verhandlung mit der Gegenseite, damit Sie diese wichtige erste Weichenstellung nicht ohne rechtlichen Beistand durchlaufen müssen.
Ob Sie bereits geladen sind oder erst eine Klage erwägen: Sprechen Sie mich an. Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und die nächsten Schritte – mehr zu meiner Arbeit im Arbeitsrecht finden Sie hier. Die Kosten der Vertretung richten sich nach dem RVG oder Ihrer Rechtsschutzversicherung; das besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-14.