Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht — aber nicht jede Begründung hält stand. Was der Vermieter nachweisen muss und wie Sie sich wehren.
Die Kündigung wegen Eigenbedarf trifft Sie in Ihrem eigenen Zuhause — und oft klingt die Begründung im Kündigungsschreiben plausibel, ist es bei genauerem Hinsehen aber nicht. Der Vermieter darf nur kündigen, wenn er, ein Familienangehöriger oder ein Angehöriger seines Haushalts die Wohnung tatsächlich selbst als Wohnraum benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ob das im konkreten Fall zutrifft und ob die Kündigung formal richtig ist, lohnt sich in fast jedem Fall zu prüfen.
Womit ich Ihnen helfe
- Prüfung, ob die Eigenbedarfsbegründung konkret und nachvollziehbar ist
- Kontrolle der formellen Wirksamkeit der Kündigung (Frist, Zugang, Schriftform)
- Prüfung auf Rechtsmissbrauch oder Vorratskündigung
- Vertretung im Räumungsverfahren vor dem Amtsgericht Ebersberg
- Verhandlung von Räumungsfristen, wenn eine Kündigung wirksam ist
Woran eine Eigenbedarfskündigung häufig scheitert
Das Gesetz verlangt mehr als die bloße Behauptung, die Wohnung werde benötigt. Die Kündigung muss die Person, für die der Bedarf besteht, und den Grund für den Bedarf konkret und nachvollziehbar benennen — pauschale Formulierungen reichen nicht aus. Typische Angriffspunkte, die ich in jedem Fall prüfe:
- Ist die begünstigte Person tatsächlich Familienangehöriger oder Haushaltsangehöriger im Sinne der Vorschrift?
- Ist der angegebene Bedarf plausibel — passt die Wohnungsgröße zur behaupteten Nutzung?
- Bestand der Bedarf bereits vor Abschluss des Mietvertrags, ohne dass der Vermieter Sie informiert hat?
- Gab es im selben Haus eine vergleichbare freie Wohnung, die dem Vermieter zur Verfügung stand?
- Sind Kündigungsfrist und Zugang formell korrekt?
Schon einer dieser Punkte kann genügen, um eine Kündigung zu Fall zu bringen oder zumindest Zeit zu gewinnen.
Wenn es zur Räumungsklage kommt
Hält der Vermieter an der Kündigung fest, endet ein Streit im Zweifel vor Gericht. Räumungsklagen für Mietobjekte im Landkreis Ebersberg verhandelt das Amtsgericht Ebersberg — ich vertrete Sie dort ebenso wie im Raum Rosenheim/Wasserburg, prüfe die Erfolgsaussichten realistisch und bespreche mit Ihnen auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung mit angemessener Räumungsfrist. Mehr dazu auf der Seite Immobilienrecht.
Zu den Kosten: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Mietstreit häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Reagieren Sie auf eine Eigenbedarfskündigung nicht vorschnell mit einer Zusage zum Auszug — prüfen lassen kostet Sie zunächst nichts als ein Gespräch.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-30.