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Immobilienrecht

Ein Immobilienkauf ist meist die größte finanzielle Entscheidung Ihres Lebens, eine Eigenbedarfskündigung oder ein Streit um die Kaution betrifft Ihr Zuhause. Als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg prüfe ich Ihren Kaufvertrag, bevor Sie unterschreiben, und vertrete Sie im Mietstreit — persönlich und verständlich.

Vor der Unterschrift prüfen lassen — der Immobilien-Kaufvertrag

Ein notarieller Kaufvertrag wird beurkundet, nicht verhandelt — der Notar erläutert den Text, prüft aber nicht Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer gegen die der Gegenseite. Genau hier liegt das Risiko: Gewährleistungsausschlüsse, unklare Regelungen zur Lastenfreistellung im Grundbuch oder zur Fälligkeit des Kaufpreises fallen oft erst auf, wenn es zu spät ist. Ich lese Ihren Vertragsentwurf vor der Beurkundung und erkläre Ihnen verständlich, wo Nachverhandlungsbedarf besteht.

Womit ich Ihnen helfe

Eigenbedarf, Kaution, Schönheitsreparaturen — Ihre Rechte als Mieter

Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter kann kündigen, wenn er die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts selbst benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Begründung muss konkret sein — pauschale Angaben reichen nicht. Ich prüfe, ob die Kündigung formell wirksam zugestellt und inhaltlich haltbar ist, und vertrete Sie notfalls im Räumungsverfahren vor dem Amtsgericht Ebersberg.

Kautionsrückzahlung: Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Netto-Kaltmiete betragen (§ 551 BGB) und muss verzinst angelegt werden. Nach dem Auszug steht dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zu — verstreicht diese ohne Abrechnung oder werden unberechtigte Abzüge vorgenommen, fordere ich die Rückzahlung für Sie ein.

Schönheitsreparaturen: Viele Formularklauseln, die Mieter pauschal zu Renovierungen beim Auszug verpflichten, sind als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 BGB) — etwa bei starren Fristenplänen unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung. Ob Ihre Klausel wirksam ist, prüfe ich individuell.

Warum die Kanzlei vor Ort

Das Amtsgericht Ebersberg ist für Räumungsklagen im Landkreis ebenso zuständig wie für das Grundbuchamt Ebersberg bei Immobilienkäufen im Landkreis — kurze Wege, schnelle Abstimmung. Ich betreue Sie im Landkreis Ebersberg und im Raum Rosenheim/Wasserburg persönlich vor Ort, auf Wunsch auch per Videoberatung, ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine anwaltliche Kaufvertragsprüfung wirklich?
Ja. Der notarielle Kaufvertragsentwurf liegt Ihnen meist nur wenige Tage vor der Beurkundung vor und ist für Laien schwer auf versteckte Risiken zu prüfen — Gewährleistungsausschluss, Lastenfreistellung, Fälligkeitsvoraussetzungen der Kaufpreiszahlung, Rangfolge im Grundbuch. Eine Prüfung vor der Beurkundung kostet einen Bruchteil des Kaufpreises und deckt Fallstricke auf, bevor sie teuer werden.
Wann darf mir mein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Der Vermieter benötigt ein berechtigtes Interesse — insbesondere weil er, ein Familienangehöriger oder ein Angehöriger seines Haushalts die Wohnung selbst als Wohnraum benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Kündigung muss den Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar begründen. Ob die Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist, prüfe ich für Sie.
Wie lange darf mein Vermieter meine Kaution nach dem Auszug einbehalten?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht; anerkannt ist eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist, die je nach Einzelfall (z. B. noch offene Betriebskostenabrechnung) mehrere Monate betragen kann. Die Kaution selbst darf höchstens das Dreifache der monatlichen Netto-Kaltmiete betragen (§ 551 BGB). Bleibt die Abrechnung ohne nachvollziehbaren Grund aus, fordere ich sie für Sie an.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Immobilienrecht?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung. Anders als im Mietstreit übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kaufvertragsprüfung meist NICHT, weil es sich um eine vorsorgliche Beratungsleistung ohne Rechtsstreit handelt — das sage ich Ihnen offen. Bei der Höhe eines Immobilienkaufs zahlt sich diese bewusste Investition erfahrungsgemäß dennoch aus. Bei Mietstreitigkeiten (Eigenbedarf, Kaution) übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Den konkreten Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.