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BFSG & Barrierefreiheit – ist Ihre Website betroffen?
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Wer betroffen ist und nichts tut, riskiert eine Abmahnung. Ich kläre für Sie verbindlich, ob Sie überhaupt betroffen sind – und begleite Sie rechtssicher.
Sind Sie überhaupt betroffen?
Das BFSG trifft elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern– vor allem Websites mit Shop-, Buchungs- oder Vertragsfunktion. Eine reine Informationsseite ohne Kaufmöglichkeit ist nicht erfasst. Und selbst wenn Sie betroffen wären, greift für Kleinstunternehmen eine vollständige Ausnahme (§ 16 Abs. 2 BFSG): weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz. Diese Frage kläre ich zuerst – oft endet die Prüfung hier, ohne weitere Kosten.
Vorsicht: das Abmahnrisiko
Wer eine vollständige Mängelliste veröffentlicht, liefert Wettbewerbern eine Vorlage für die Abmahnung (§ 3a UWG). Richtig ist ein allgemeiner Barrierefreiheitshinweis mit Kontaktmöglichkeit – das erfüllt die Informationspflicht, ohne angreifbare Einzelmängel offenzulegen. Genau darauf achte ich.
So gehe ich für Sie vor
Klare Rollenteilung: Die technische Prüfung und Umsetzung übernimmt Ihr Webdesigner oder Ihre Agentur – gleich welche, ich arbeite mit jedem Anbieter zusammen. Ich verantworte die rechtliche Seite: die Prüfung der Betroffenheit, die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung und die Absicherung im Streitfall. Die Anwendbarkeitsprüfung darf ohnehin nur ein Rechtsanwalt vornehmen (§ 3 RDG). Sie haben noch keinen Dienstleister für die Umsetzung? Ich nenne Ihnen gern geeignete.
Die Module & Preise
| Modul | Leistung | Honorar netto |
|---|---|---|
| 1 | Anwendbarkeitsprüfung (BFSG-Betroffenheit + Kleinstunternehmerprüfung § 16 BFSG) — schriftliche Stellungnahme (PDF) | 175 € |
| 2 | Barrierefreiheitserklärung (nach technischer Umsetzung durch Ihren Webdesigner), bis 12 Seiten; je weitere 6 Seiten zzgl. 225 € | 450 € |
| 3 | Dokumentation unverhältnismäßige Belastung (§ 17 BFSG), optional; bis 12 Seiten, je weitere 6 Seiten zzgl. 175 € | 350 € |
| Paket | Module 1 + 2 + 3 für eine Website (Standard-Mandat) | 975 € |
Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Feste Pauschalpreise für diese klar abgegrenzte Leistung. In der Regel beginnen wir mit Modul 1 – ergibt es, dass das BFSG nicht gilt oder die Kleinstunternehmerausnahme greift, entfallen die weiteren Module.