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Neu · IT- & Internetrecht

BFSG & Barrierefreiheit – ist Ihre Website betroffen?

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Wer betroffen ist und nichts tut, riskiert eine Abmahnung. Ich kläre für Sie verbindlich, ob Sie überhaupt betroffen sind – und begleite Sie rechtssicher.

Sind Sie überhaupt betroffen?

Das BFSG trifft elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern– vor allem Websites mit Shop-, Buchungs- oder Vertragsfunktion. Eine reine Informationsseite ohne Kaufmöglichkeit ist nicht erfasst. Und selbst wenn Sie betroffen wären, greift für Kleinstunternehmen eine vollständige Ausnahme (§ 16 Abs. 2 BFSG): weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz. Diese Frage kläre ich zuerst – oft endet die Prüfung hier, ohne weitere Kosten.

Vorsicht: das Abmahnrisiko

Wer eine vollständige Mängelliste veröffentlicht, liefert Wettbewerbern eine Vorlage für die Abmahnung (§ 3a UWG). Richtig ist ein allgemeiner Barrierefreiheitshinweis mit Kontaktmöglichkeit – das erfüllt die Informationspflicht, ohne angreifbare Einzelmängel offenzulegen. Genau darauf achte ich.

So gehe ich für Sie vor

Klare Rollenteilung: Die technische Prüfung und Umsetzung übernimmt Ihr Webdesigner oder Ihre Agentur – gleich welche, ich arbeite mit jedem Anbieter zusammen. Ich verantworte die rechtliche Seite: die Prüfung der Betroffenheit, die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung und die Absicherung im Streitfall. Die Anwendbarkeitsprüfung darf ohnehin nur ein Rechtsanwalt vornehmen (§ 3 RDG). Sie haben noch keinen Dienstleister für die Umsetzung? Ich nenne Ihnen gern geeignete.

Die Module & Preise

ModulLeistungHonorar netto
1Anwendbarkeitsprüfung (BFSG-Betroffenheit + Kleinstunternehmerprüfung § 16 BFSG) — schriftliche Stellungnahme (PDF)175 €
2Barrierefreiheitserklärung (nach technischer Umsetzung durch Ihren Webdesigner), bis 12 Seiten; je weitere 6 Seiten zzgl. 225 €450 €
3Dokumentation unverhältnismäßige Belastung (§ 17 BFSG), optional; bis 12 Seiten, je weitere 6 Seiten zzgl. 175 €350 €
PaketModule 1 + 2 + 3 für eine Website (Standard-Mandat)975 €

Alle Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Feste Pauschalpreise für diese klar abgegrenzte Leistung. In der Regel beginnen wir mit Modul 1 – ergibt es, dass das BFSG nicht gilt oder die Kleinstunternehmerausnahme greift, entfallen die weiteren Module.

Anwendbarkeit prüfen lassen08091 617 7777

Häufige Fragen

Gilt das BFSG überhaupt für meine Website?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für elektronisch erbrachte Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern (B2C) — insbesondere Websites mit Shop-, Buchungs- oder Vertragsfunktion. Reine Informationswebsites ohne Kaufmöglichkeit sind nicht erfasst. Ob Ihre Seite betroffen ist, prüfe ich in Modul 1 verbindlich.
Bin ich als kleines Unternehmen ausgenommen?
Möglicherweise ja. Kleinstunternehmen sind vollständig ausgenommen (§ 16 Abs. 2 BFSG): Voraussetzung ist kumulativ weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Greift die Ausnahme, entfällt jede weitere Pflicht — und die Module 2 und 3 werden gar nicht erst nötig.
Muss ich alle Barrieren auf meiner Website auflisten?
Nein — im Gegenteil. Eine vollständige Mängelliste ist eine Selbstbelastung, die Wettbewerber für eine Abmahnung nach § 3a UWG nutzen können. Richtig ist ein allgemein gehaltener Barrierefreiheitshinweis mit Kontaktmöglichkeit; das erfüllt die Informationspflicht (§ 13 BFSG), ohne angreifbare Einzelmängel offenzulegen.
Was kostet die BFSG-Beratung?
Zu festen Pauschalpreisen: die Anwendbarkeitsprüfung (Modul 1) 175 € netto, die Barrierefreiheitserklärung (Modul 2) 450 € netto, die optionale Dokumentation der unverhältnismäßigen Belastung (Modul 3) 350 € netto. Das Gesamtpaket für eine Standard-Website kostet 975 € netto. In der Regel starten wir mit Modul 1.