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Arbeitsrecht

Kündigung erhalten? Sie haben nur drei Wochen

Nach einer Kündigung entscheidet eine kurze Frist über alles: Wer sich wehren will, muss innerhalb von drei Wochen Klage erheben. Was das für Sie bedeutet.

Eine Kündigung im Briefkasten ist ein Schock — und ausgerechnet jetzt läuft eine Uhr, die viele nicht kennen. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Diese Frist ist kurz, und sie wird nur in seltenen Ausnahmefällen wiedereröffnet.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht?

Reagieren Sie nicht rechtzeitig, gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam — unabhängig davon, ob sie inhaltlich überhaupt berechtigt war. Genau deshalb ist die schnelle Prüfung so wichtig: Oft zeigt sich erst bei genauer Betrachtung, ob die Kündigung formell und inhaltlich hält.

So gehe ich für Sie vor

Wichtig zu den Kosten: Vor dem Arbeitsgericht trägt im ersten Rechtszug jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch wenn Sie gewinnen (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig — die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Mehr dazu auf der Seite Arbeitsrecht.

Warten Sie nicht ab: Je früher wir sprechen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-07.

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