Arbeitsrecht · Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag bekommen?Prüfen Sie das Angebot, bevor Sie unterschreiben
Was üblicherweise gezahlt wird, sehen Sie hier in zehn Sekunden — ohne Angaben zu Ihrer Person. Die Nachteile stehen selten im Vertrag: Sperrzeit, Urlaub, Zeugnis, betriebliche Altersversorgung.
- Christian Czirnich
Seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen - Sie sprechen direkt mit mir — keine Sachbearbeitung
- Kosten vorab geklärt, Rechtsschutz-Deckungsanfrage übernehme ich
Wie es weitergeht
- Sie senden ab. Sie bekommen sofort eine Bestätigung, dass Ihre Anfrage angekommen ist. Ein Mandat entsteht damit noch nicht.
- Ich prüfe zuerst, ob ich die Gegenseite nicht schon vertrete. Das schreibt mir das Berufsrecht vor, und es geht nicht automatisch — deshalb frage ich im Formular nach Ihrem Arbeitgeber.
- Ich melde mich werktags binnen 24 Stunden. Läuft eine Frist zur Annahme, vorrangig. Kann ich das Mandat übernehmen, bekommen Sie eine erste Einschätzung und mein Angebot: Vollmacht, Auftrag, Widerrufsbelehrung und meine Mandatsbedingungen.
- Kann ich das Mandat übernehmen, unterschreiben Sie die Vollmacht und senden sie zurück. Erst damit bin ich beauftragt und kann für Sie tätig werden. Als Verbraucher haben Sie danach 14 Tage Widerrufsrecht — darüber belehre ich Sie in dem Angebot.
- Prüfung und Verhandlung. Ich sehe mir den Vertrag an, benenne die Punkte, die Geld oder Sperrzeit kosten, und verhandle sie mit Ihrem Arbeitgeber. Unterschrieben wird erst danach.
Häufige Fragen
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten ihn schließen — niemand kann dazu gezwungen werden. Wer nicht unterschreibt, bleibt im Arbeitsverhältnis. Will der Arbeitgeber es beenden, muss er kündigen, und gegen eine Kündigung steht die Kündigungsschutzklage offen (§ 4 KSchG). Genau deshalb ist die Verhandlungslage vor der Unterschrift oft besser, als sie sich anfühlt.
Ich pendle aus dem Landkreis Ebersberg nach München — ändert das etwas?
An der Prüfung des Vertrages nichts, am Zeitdruck viel. Wer den ganzen Tag in München arbeitet, kommt kaum dazu, ein Angebot prüfen zu lassen — die vom Arbeitgeber gesetzte Frist läuft trotzdem, und sie ist beim Aufhebungsvertrag meist die einzige Frist, die es überhaupt gibt. Schicken Sie mir den Entwurf deshalb, sobald er Ihnen vorliegt; für eine erste Einschätzung brauche ich kein Treffen. Wenn wir sprechen, geht das per Video oder in der Kanzlei in Kirchseeon (OT Eglharting), an derselben S-Bahn-Strecke wie Zorneding, Grafing und Ebersberg. Käme es später doch zu einem Verfahren, wäre das Arbeitsgericht München zuständig, in dessen Bezirk der Landkreis Ebersberg liegt.
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
In der Regel ja. Wer an der Beendigung des eigenen Arbeitsverhältnisses mitwirkt, verhält sich versicherungswidrig; die Agentur für Arbeit verhängt dann regelmäßig eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 Abs. 1 SGB III). Ein wichtiger Grund kann sie entfallen lassen. Endet das Arbeitsverhältnis früher, als eine ordentliche Kündigung es beenden könnte, ruht der Anspruch zusätzlich (§ 158 SGB III). Beides hängt an der Gestaltung des Vertrages — und lässt sich nur vor der Unterschrift beeinflussen.
Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?
Einen Regelbetrag gibt es nicht, und einen Anspruch im Regelfall auch nicht. Als Verhandlungsorientierung dient die verbreitete Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr; das Gesetz greift sie in § 1a Abs. 2 KSchG für einen Sonderfall auf und rundet dabei einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr auf. Der Rechner auf dieser Seite nennt Ihnen diese Größenordnung. Was tatsächlich verhandelbar ist, hängt vor allem davon ab, wie belastbar eine Kündigung wäre, die statt des Vertrages im Raum steht.
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nicht; die Verbraucherwiderrufsrechte des Fernabsatzrechts greifen für einen im Betrieb geschlossenen Aufhebungsvertrag nicht. In Betracht kommen die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) und das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Gebot fairen Verhandelns — etwa wenn jemand überrumpelt wurde oder ihm keine Überlegungszeit gelassen wurde. Beides sind Ausnahmen und keine Rückfahrkarte. Der sichere Weg ist, vorher zu prüfen.
Wie lange darf ich über das Angebot nachdenken?
Eine gesetzliche Bedenkzeit gibt es nicht. Setzt der Arbeitgeber eine Frist, bindet ihn diese an sein Angebot; nach Ablauf erlischt es (§§ 145, 146 BGB). Der Druck, „heute noch" zu unterschreiben, ist damit eine Verhandlungsposition und keine Rechtsfolge. Wird Ihnen eine Frist gesetzt, sagen Sie es im Formular — dann melde ich mich vorrangig.
Was ist der Unterschied zum Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst. Ein Abwicklungsvertrag setzt eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus und regelt nur noch deren Folgen — Abfindung, Zeugnis, Freistellung — gegen den Verzicht auf die Klage. Für die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld macht das keinen verlässlichen Unterschied: Auch die Mitwirkung an der Abwicklung kann als versicherungswidriges Verhalten gewertet werden.
Was gehört außer der Abfindung in den Vertrag?
Note und Schlussformel des Zeugnisses, die Frage ob eine Freistellung Urlaub anrechnet oder nicht, die Rückgabe von Dienstwagen und Geräten, ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot samt Karenzentschädigung sowie die Reichweite der Ausgleichsklausel am Ende. Was dort nicht steht, ist später kaum noch durchsetzbar — die Ausgleichsklausel erledigt im Zweifel auch das, woran im Termin niemand gedacht hat.
Wo Sie mich finden
Kanzlei in Hubertusstr. 8a, 85614 Kirchseeon(OT Eglharting) — wenige Minuten von der S-Bahn Eglharting, Parkplätze vor dem Haus. Anfahrt und Karte
Haben Sie stattdessen eine Kündigung erhalten? Dann läuft eine Frist von drei Wochen — hier berechnen Sie sie.