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Erbrecht

Ein Erbfall bringt oft Fristen, Formulare und Fragen gleichzeitig — der Erbschein beim Nachlassgericht, der Pflichtteil, die Frage, ob eine Erbschaft überhaupt angenommen werden soll. Als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg begleite ich Sie durch den Nachlass — persönlich und verständlich, vor dem Nachlassgericht Ebersberg.

Erbfall im Landkreis Ebersberg — die ersten Schritte

Nach einem Todesfall stellen sich oft mehrere dringende Fragen gleichzeitig: Wer erbt, brauche ich einen Erbschein, und will ich das Erbe überhaupt annehmen? Die Ausschlagungsfrist läuft bereits sechs Wochen ab Kenntnis — deshalb lohnt sich eine schnelle Einschätzung, bevor Sie etwas unternehmen, das als Annahme der Erbschaft gilt.

Womit ich Ihnen helfe

Pflichtteil, Ausschlagung, gesetzliche Erbfolge

Pflichtteil: Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern, die durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können von den Erben den Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB) — wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um ihn zu beziffern, steht Ihnen ein Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand zu, auf Verlangen auch in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 BGB).

Ausschlagung: Wer ein Erbe nicht will — etwa wegen befürchteter Überschuldung — muss dies binnen sechs Wochen ab Kenntnis gegenüber dem Nachlassgericht erklären, bei Auslandsbezug innerhalb von sechs Monaten (§ 1944 BGB). Nach Fristablauf gilt das Erbe als angenommen.

Gesetzliche Erbfolge: Ohne Testament erben zunächst die Abkömmlinge des Verstorbenen zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB). Der Ehegatte erbt daneben ein Viertel, neben Verwandten zweiter Ordnung oder Großeltern die Hälfte (§ 1931 Abs. 1 BGB); lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich dieser Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB).

Warum die Kanzlei vor Ort

Das Nachlassgericht Ebersberg (Amtsgericht Ebersberg, Bahnhofstr. 19) ist für Erbfälle im Landkreis der zentrale Anlaufpunkt — kurze Wege für Erbscheinsanträge und Nachlassverzeichnisse. Ich betreue Sie im Landkreis Ebersberg und im Raum Rosenheim/Wasserburg persönlich, auf Wunsch auch per Videoberatung, ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Erbschein beim Nachlassgericht Ebersberg?
Der Erbschein wird auf Antrag vom Nachlassgericht erteilt und weist Ihr Erbrecht sowie gegebenenfalls Ihre Erbquote gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden nach (§ 2353 BGB). Zuständig ist in der Regel das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen — für den Landkreis Ebersberg das Amtsgericht Ebersberg. Ich bereite den Antrag samt erforderlichen Nachweisen (Personenstandsurkunden, ggf. Testament) für Sie vor.
Wie hoch ist mein Pflichtteil und wie setze ich ihn durch?
Wurden Sie als Abkömmling, Ehegatte oder Elternteil durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, können Sie von den Erben den Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB) — der Wert entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dafür steht Ihnen zunächst ein Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand gegen die Erben zu (§ 2314 BGB). Ich fordere die Auskunft für Sie an und beziffere und setze anschließend Ihren Anspruch durch.
Bis wann muss ich ein Erbe ausschlagen, wenn ich es nicht will?
Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden — bei letztem Auslandswohnsitz des Erblassers oder Auslandsaufenthalt des Erben beträgt die Frist sechs Monate (§ 1944 BGB). Diese Frist ist kurz, insbesondere wenn ein überschuldeter Nachlass droht. Lassen Sie das umgehend prüfen.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Erbrecht?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung, häufig orientiert am Nachlass- bzw. Streitwert. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Erbrechtsfragen in der Regel nicht ab — dafür steht bei einem werthaltigen Nachlass die Investition meist in einem guten Verhältnis zum wirtschaftlichen Ergebnis. Den konkreten Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.