Erbrecht
Ein Erbfall bringt oft Fristen, Formulare und Fragen gleichzeitig — der Erbschein beim Nachlassgericht, der Pflichtteil, die Frage, ob eine Erbschaft überhaupt angenommen werden soll. Als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landkreis Ebersberg und Rosenheim/Wasserburg begleite ich Sie durch den Nachlass — persönlich und verständlich, vor dem Nachlassgericht Ebersberg.
Erbfall im Landkreis Ebersberg — die ersten Schritte
Nach einem Todesfall stellen sich oft mehrere dringende Fragen gleichzeitig: Wer erbt, brauche ich einen Erbschein, und will ich das Erbe überhaupt annehmen? Die Ausschlagungsfrist läuft bereits sechs Wochen ab Kenntnis — deshalb lohnt sich eine schnelle Einschätzung, bevor Sie etwas unternehmen, das als Annahme der Erbschaft gilt.
Womit ich Ihnen helfe
- Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht Ebersberg
- Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung zur Ausschlagung einer Erbschaft
- Klärung der gesetzlichen Erbfolge bei fehlendem Testament
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Pflichtteil, Ausschlagung, gesetzliche Erbfolge
Pflichtteil: Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern, die durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können von den Erben den Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB) — wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um ihn zu beziffern, steht Ihnen ein Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand zu, auf Verlangen auch in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 BGB).
Ausschlagung: Wer ein Erbe nicht will — etwa wegen befürchteter Überschuldung — muss dies binnen sechs Wochen ab Kenntnis gegenüber dem Nachlassgericht erklären, bei Auslandsbezug innerhalb von sechs Monaten (§ 1944 BGB). Nach Fristablauf gilt das Erbe als angenommen.
Gesetzliche Erbfolge: Ohne Testament erben zunächst die Abkömmlinge des Verstorbenen zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB). Der Ehegatte erbt daneben ein Viertel, neben Verwandten zweiter Ordnung oder Großeltern die Hälfte (§ 1931 Abs. 1 BGB); lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich dieser Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB).
Warum die Kanzlei vor Ort
Das Nachlassgericht Ebersberg (Amtsgericht Ebersberg, Bahnhofstr. 19) ist für Erbfälle im Landkreis der zentrale Anlaufpunkt — kurze Wege für Erbscheinsanträge und Nachlassverzeichnisse. Ich betreue Sie im Landkreis Ebersberg und im Raum Rosenheim/Wasserburg persönlich, auf Wunsch auch per Videoberatung, ohne dass Sie einen eigenen Client installieren müssen.