Wie hoch ist mein Pflichtteil und wie setze ich ihn durch?
Vom Erbe ausgeschlossen? Wie hoch der Pflichtteil ist, welchen Auskunftsanspruch Sie gegen die Erben haben und wie ich ihn für Sie durchsetze.

Sie erfahren, dass ein Testament Sie als Kind, Ehegatte oder Elternteil von der Erbfolge ausgeschlossen hat — und wissen nicht, ob und in welcher Höhe Ihnen trotzdem etwas zusteht. Das Gesetz gibt Ihnen in diesem Fall einen eigenen Anspruch: den Pflichtteil.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers, die durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können von den Erben den Pflichtteil verlangen (§ 2303 BGB). Er beträgt wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils — also die Hälfte dessen, was Ihnen ohne das Testament nach gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte.
Womit ich Ihnen helfe
- Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht
- Durchsetzung Ihres Auskunftsanspruchs gegen die Erben
- Bezifferung und außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs
- Einschätzung von Fristen und Verjährung im konkreten Fall
Der Auskunftsanspruch — Grundlage für die Berechnung
Um den Pflichtteil überhaupt beziffern zu können, benötigen Sie Informationen über den Nachlass, die in aller Regel nur die Erben haben. Deshalb steht Ihnen gegen die Erben ein Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses zu (§ 2314 BGB). Sie können außerdem verlangen, bei der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses hinzugezogen zu werden, und — insbesondere wenn Zweifel an der Vollständigkeit oder Redlichkeit der Angaben bestehen — dass dieses Verzeichnis von einem Notar aufgenommen wird.
So gehe ich für Sie vor
Ich fordere für Sie zunächst die Auskunft und das Nachlassverzeichnis bei den Erben an, prüfe die Angaben auf Plausibilität und beziffere daraus Ihren Pflichtteilsanspruch. Lässt sich der Anspruch außergerichtlich nicht durchsetzen, vertrete ich Sie auch gerichtlich. Einen Überblick über Erbschein, Ausschlagung und gesetzliche Erbfolge finden Sie auf der Seite Erbrecht.
Sie wissen nicht, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht? Sprechen Sie mich an — im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen die Erfolgsaussichten und den Kostenrahmen.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-03.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München
Schildern Sie mir Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser – ich prüfe es.
Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.
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