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Erbrecht

Erbschein beim Nachlassgericht Ebersberg — so beantragen Sie ihn

Ohne Erbschein geht bei Bank und Grundbuchamt oft nichts. Wie Sie ihn beim Nachlassgericht Ebersberg beantragen und worauf Sie achten sollten.

Nach einem Todesfall stehen Erben schnell vor einer praktischen Hürde: Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen einen Nachweis des Erbrechts. Dieser Nachweis ist der Erbschein — er wird auf Antrag vom Nachlassgericht erteilt und weist Ihr Erbrecht sowie gegebenenfalls Ihre Erbquote aus (§ 2353 BGB).

Wer ist zuständig?

Zuständig ist in der Regel das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Für den Landkreis Ebersberg ist das das Amtsgericht Ebersberg (Nachlassgericht, Bahnhofstr. 19) — kurze Wege für alle, die hier leben.

Was Sie für den Antrag brauchen

So gehe ich für Sie vor

Ich bereite den Erbscheinsantrag samt der erforderlichen Nachweise für Sie vor, kläre die Erbquote und begleite Sie, wenn es um mehrere Miterben oder eine Erbengemeinschaft geht. Einen Überblick über Pflichtteil, Ausschlagung und gesetzliche Erbfolge finden Sie auf der Seite Erbrecht.

Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen? Sprechen Sie mich an — manchmal genügt auch ein notarielles Testament.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-06.

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