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Erbrecht

Erbe ausschlagen — bis wann und wie?

Ein Erbe kann auch aus einem überschuldeten Nachlass bestehen. Bis wann Sie ausschlagen müssen, wie das geht und was nach Fristablauf gilt.

Sie sind Erbe geworden und haben Zweifel, ob der Nachlass überhaupt werthaltig ist — vielleicht sogar den Verdacht, dass er überschuldet ist. Dann zählt jede Woche: Die Ausschlagungsfrist läuft, ohne dass Sie aktiv werden müssen, sobald Sie vom Erbfall erfahren haben.

Die Frist: sechs Wochen, in Auslandsfällen sechs Monate

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem Sie vom Anfall der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung zum Erben Kenntnis erlangt haben. Bei Berufung durch Testament beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder halten Sie sich selbst bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate (§ 1944 BGB).

Womit ich Ihnen helfe

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Tun Sie das nicht innerhalb der Frist, gilt das Erbe als angenommen — mit allen Rechten, aber auch mit allen Verbindlichkeiten des Nachlasses. Gerade wenn eine Überschuldung im Raum steht, ist diese Frist deshalb keine bloße Formalie, sondern entscheidet darüber, ob Sie am Ende für fremde Schulden geradestehen müssen.

So gehe ich für Sie vor

Ich kläre für Sie zunächst, ob und wann die Frist zu laufen begonnen hat, prüfe die Vermögensverhältnisse des Nachlasses so weit wie möglich und bereite — wenn eine Ausschlagung sinnvoll ist — die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht für Sie vor. Einen Überblick über Pflichtteil, Erbschein und gesetzliche Erbfolge finden Sie auf der Seite Erbrecht.

Sie sind unsicher, ob eine Ausschlagung für Sie in Frage kommt? Melden Sie sich zeitnah — bei dieser Frist zählt jeder Tag.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-29.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München

Schreiben Sie mir, wann Sie vom Erbfall erfahren haben – ich prüfe es.

Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.

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