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Vertragsrecht

Wann haftet der GmbH-Geschäftsführer privat?

Die GmbH schützt nicht immer vor persönlicher Haftung. Wann ein Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber selbst für Pflichtverletzungen einstehen muss — und welche besonderen Haftungsrisiken in der Krise hinzukommen.

Die Rechtsform GmbH soll das private Vermögen der Gesellschafter schützen — für den Geschäftsführer gilt das nicht uneingeschränkt. Geschäftsführer müssen bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden; verletzen sie diese Pflicht schuldhaft, haften sie der Gesellschaft gegenüber persönlich auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 1, 2 GmbH-Gesetz). Das betrifft klassische Pflichtverletzungen im Tagesgeschäft — von riskanten Geschäften ohne Rücksprache bis zu Verstößen gegen interne Vorgaben.

Womit ich Ihnen helfe

Haftung nach § 43 GmbHG und besondere Krisen-Tatbestände

Der Maßstab des § 43 GmbHG ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns — dazu gehören etwa sorgfältige Prüfung vor größeren Entscheidungen, Beachtung von Gesetz und Gesellschaftsvertrag sowie die Wahrung der Interessen der Gesellschaft. Liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung vor, haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber persönlich.

Getrennt davon zu betrachten sind besondere Haftungstatbestände, die erst in der wirtschaftlichen Krise greifen: Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dürfen Geschäftsleiter grundsätzlich keine Zahlungen mehr aus dem Gesellschaftsvermögen leisten — Ausnahme sind Zahlungen, die auch dann noch mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Verstößt der Geschäftsführer dagegen, muss er der Gesellschaft die geleisteten Zahlungen ersetzen (§ 15b Insolvenzordnung, InsO). Diese Ersatzpflicht ist ein eigenständiger Haftungstatbestand neben § 43 GmbHG und wird in der Praxis besonders in der Krise relevant.

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So gehe ich für Sie vor

Ich prüfe zunächst, welcher Haftungstatbestand im Raum steht — allgemeine Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG oder Zahlungen in der Krise nach § 15b InsO — und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Noch wichtiger ist die präventive Beratung: Wer als Geschäftsführer weiß, wo die Grenzen liegen, insbesondere sobald sich eine Krise abzeichnet, kann persönliche Haftung meist vermeiden.

Sprechen Sie mich frühzeitig an — gerade wenn sich eine wirtschaftliche Krise abzeichnet, zählt jede Woche.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-17.

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