Eine Nebenkostenabrechnung mit hoher Nachzahlung, eine Eigenbedarfskündigung oder eine Kaution, die nach dem Auszug nicht zurückkommt: Im Mietrecht geht es um Ihr Zuhause oder um Ihre vermietete Wohnung. Ich vertrete Mieter und Vermieter bei Betriebskosten, Eigenbedarf, Mängeln und Kaution, außergerichtlich und vor Gericht.
Mieter oder Vermieter: worum es meistens geht
Als Mieter
Prüfung der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung
Verteidigung gegen Eigenbedarfskündigung und Räumungsklage
Prüfung von Mieterhöhungsverlangen
Rückforderung der Kaution nach dem Auszug
Schönheitsreparaturen und Renovierungsklauseln beim Auszug
Als Vermieter
Betriebskostenabrechnung, die einer Prüfung standhält
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Kündigung wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug
Räumungsklage und Räumung
Untervermietung, Kaution und Abrechnung nach Mietende
Wie es abläuft
Sie schicken mir die Unterlagen: Mietvertrag, die Abrechnung, die Kündigung oder das
Erhöhungsverlangen. Ich lese sie, sage Ihnen, wie ich die Lage einschätze, und was
jetzt zu tun ist, auch, welche Frist läuft. Für Klagen aus dem Wohnraummietverhältnis
ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Was es kostet
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach
Vereinbarung. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Mietstreitigkeiten, wenn der
Vertrag den Baustein für Wohnung und Grundstück enthält; die Deckungsanfrage stelle ich
für Sie. Den Rahmen bespreche ich mit Ihnen, bevor Kosten entstehen. Mehr dazu unter
Kosten und Kostenrechner.
Ich vertrete Mandanten bundesweit. Beratung per Video oder Telefon; Gerichtstermine per Videoverhandlung (§ 128a ZPO) oder, wo das Gericht Präsenz verlangt, durch einen Terminsvertreter vor Ort. Die Akte bleibt bei mir. Kanzlei in Kirchseeon bei München.
Schildern Sie mir, worum es zwischen Ihnen und der anderen Seite geht – Abrechnung, Kündigung oder Kaution.
Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.
Ihre Nachricht ist angekommen. Ich melde mich in der Regel am nächsten Werktag. Wenn es eilt: 08091 617 7777
Häufige Fragen
Die Nebenkostenabrechnung kam sehr spät – muss ich die Nachzahlung trotzdem leisten?
Der Vermieter muss über die Vorauszahlungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Abrechnung später, kann er eine Nachzahlung grundsätzlich nicht mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben müssen Sie dagegen auch aus einer verspäteten Abrechnung erhalten. Einwendungen gegen die Abrechnung erheben Sie spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang.
Wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, wenn die Miete seit fünfzehn Monaten unverändert ist, und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent; in Gemeinden, die eine Rechtsverordnung bestimmt, um höchstens 15 Prozent (§ 558 BGB). Für Ihre Zustimmung haben Sie bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens Zeit (§ 558b BGB). Ob das Verlangen formell richtig begründet ist, etwa mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, prüfe ich vorher.
Kann ich einer Eigenbedarfskündigung widersprechen?
Ja, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist, etwa wegen hohen Alters, Krankheit oder fehlenden Ersatzwohnraums (§ 574 BGB). Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muss, wenn der Vermieter Sie auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat, spätestens zwei Monate vor Ende der Mietzeit bei ihm sein (§ 574b BGB). Unabhängig davon prüfe ich, ob der Eigenbedarf konkret genug begründet ist.