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Mietrecht

Rechtsanwalt Christian Czirnich
Christian CzirnichRechtsanwaltSchildern Sie mir, worum es geht ↓

Eine Nebenkostenabrechnung mit hoher Nachzahlung, eine Eigenbedarfskündigung oder eine Kaution, die nach dem Auszug nicht zurückkommt: Im Mietrecht geht es um Ihr Zuhause oder um Ihre vermietete Wohnung. Ich vertrete Mieter und Vermieter bei Betriebskosten, Eigenbedarf, Mängeln und Kaution, außergerichtlich und vor Gericht.

Mieter oder Vermieter: worum es meistens geht

Als Mieter

Als Vermieter

Wie es abläuft

Sie schicken mir die Unterlagen: Mietvertrag, die Abrechnung, die Kündigung oder das Erhöhungsverlangen. Ich lese sie, sage Ihnen, wie ich die Lage einschätze, und was jetzt zu tun ist, auch, welche Frist läuft. Für Klagen aus dem Wohnraummietverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

Was es kostet

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Mietstreitigkeiten, wenn der Vertrag den Baustein für Wohnung und Grundstück enthält; die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Den Rahmen bespreche ich mit Ihnen, bevor Kosten entstehen. Mehr dazu unter Kosten und Kostenrechner.

Ich vertrete Mandanten bundesweit. Beratung per Video oder Telefon; Gerichtstermine per Videoverhandlung (§ 128a ZPO) oder, wo das Gericht Präsenz verlangt, durch einen Terminsvertreter vor Ort. Die Akte bleibt bei mir. Kanzlei in Kirchseeon bei München.

Schildern Sie mir, worum es zwischen Ihnen und der anderen Seite geht – Abrechnung, Kündigung oder Kaution.

Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.

Verschlüsselt übertragen, verschlüsselt abgelegt, nur für mich lesbar. Einzelheiten in den Hinweisen zum Datenschutz.

Häufige Fragen

Die Nebenkostenabrechnung kam sehr spät – muss ich die Nachzahlung trotzdem leisten?
Der Vermieter muss über die Vorauszahlungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Abrechnung später, kann er eine Nachzahlung grundsätzlich nicht mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben müssen Sie dagegen auch aus einer verspäteten Abrechnung erhalten. Einwendungen gegen die Abrechnung erheben Sie spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang.
Wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, wenn die Miete seit fünfzehn Monaten unverändert ist, und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent; in Gemeinden, die eine Rechtsverordnung bestimmt, um höchstens 15 Prozent (§ 558 BGB). Für Ihre Zustimmung haben Sie bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens Zeit (§ 558b BGB). Ob das Verlangen formell richtig begründet ist, etwa mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, prüfe ich vorher.
Kann ich einer Eigenbedarfskündigung widersprechen?
Ja, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist, etwa wegen hohen Alters, Krankheit oder fehlenden Ersatzwohnraums (§ 574 BGB). Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muss, wenn der Vermieter Sie auf das Widerspruchsrecht hingewiesen hat, spätestens zwei Monate vor Ende der Mietzeit bei ihm sein (§ 574b BGB). Unabhängig davon prüfe ich, ob der Eigenbedarf konkret genug begründet ist.