Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Wer erbt, welche Quote der Ehegatte erhält und was das für Sie im Landkreis Ebersberg bedeutet.
Nicht jeder Erbfall ist durch ein Testament geregelt. Fehlt eine Verfügung von Todes wegen, stellt sich für Angehörige sofort die Frage: Wer erbt eigentlich, und zu welchem Anteil? Das Gesetz beantwortet das über die gesetzliche Erbfolge.
Wer erbt zuerst?
Ohne Testament erben zunächst die Abkömmlinge des Verstorbenen — Kinder, bei vorverstorbenen Kindern deren eigene Kinder (Erbfolge nach Stämmen) — zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB). Ein lebender Abkömmling schließt dabei die durch ihn mit dem Erblasser verwandten weiteren Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
Welche Quote erhält der Ehegatte?
Neben den Abkömmlingen (Verwandten erster Ordnung) erbt der überlebende Ehegatte ein Viertel der Erbschaft; neben Verwandten zweiter Ordnung oder Großeltern die Hälfte (§ 1931 BGB). Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft — der Regelfall ohne Ehevertrag —, erhöht sich dieser Erbteil des Ehegatten pauschal um ein weiteres Viertel der Erbschaft, unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde (§ 1371 Abs. 1 BGB). Neben Abkömmlingen erbt der Ehegatte damit häufig die Hälfte des Nachlasses.
Womit ich Ihnen helfe
- Berechnung der Erbquoten in Ihrem konkreten Familienfall
- Klärung, ob und wie eine Erbengemeinschaft entsteht und auseinandergesetzt wird
- Vorbereitung des Erbscheinsantrags beim Nachlassgericht Ebersberg
- Einschätzung, ob eine Ausschlagung oder Pflichtteilsfrage im Raum steht
So gehe ich für Sie vor
Ich ermittle für Sie zunächst die maßgebliche Erbordnung und die Erbquoten der Beteiligten, kläre den Güterstand der Ehe und bereite, wenn nötig, den Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht Ebersberg vor. Bei mehreren Erben begleite ich Sie auch durch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Einen Überblick über Pflichtteil, Ausschlagung und Erbschein finden Sie auf der Seite Erbrecht.
Sie sind unsicher, wer in Ihrem Fall erbt und zu welcher Quote? Sprechen Sie mich an — ich kläre das im Erstgespräch für Sie.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-06-24.