Eingegangen
Ihre Anfrage ist angekommen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Bestätigung ist unterwegs in Ihr E-Mail-Postfach. Werktags melde ich mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen — mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls.
Mit dieser Anfrage ist noch kein Mandat entstanden, und es wird keine Frist gewahrt. Ich sehe mir Ihren Fall an und melde mich kurzfristig bei Ihnen.
Wenn Ihre Frist knapp ist
Hören Sie bis zum Ende des nächsten Werktags nichts von mir, rufen Sie bitte an — verlassen Sie sich bei einer laufenden Frist nie auf ein einzelnes Postfach: 08091 617 7777
Termine vor Ort: Mo–Do 9–12 und 14–17 Uhr, Fr 9–12 Uhr. Ihre Anfrage sehe ich auch abends und am Wochenende. Außerhalb der Zeiten: 0177 717 1515
Angaben ergänzen
Für die Prüfung fehlen mir noch ein paar Angaben — Eintrittsdatum, Gehalt, Betriebsgröße — und die Unterlagen. Das können Sie gleich hier nachreichen oder später in Ruhe am Rechner: Derselbe Link steht in Ihrer Bestätigungsmail.
Das können Sie jetzt schon bereitlegen
Falls Sie es nicht ohnehin mitgeschickt haben — damit wir im Gespräch sofort loslegen können:
- Das Kündigungsschreiben — und, wenn Sie ihn noch haben, den Briefumschlag mit Poststempel. Er kann den Zugang beweisen, auf den die ganze Frist aufbaut.
- Ihren Arbeitsvertrag samt allen Nachträgen und Änderungen.
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen — daraus ergibt sich der Streitwert.
- Abmahnungen, falls es welche gab.
- Ihren Rechtsschutz-Versicherungsschein mit der Versicherungsnummer. Die Deckungsanfrage übernehme ich.
Eines bitte heute noch erledigen
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend — unabhängig davon, ob wir klagen. Diese Pflicht besteht ausdrücklich auch dann, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird (§ 38 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Liegen zwischen Ihrer Kenntnis vom Beendigungszeitpunkt und der Beendigung weniger als drei Monate, haben Sie dafür nur drei Tage. Wer das versäumt, riskiert eine Minderung des Arbeitslosengeldes — unnötig und leicht vermeidbar.
Die Meldung geht online über die Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch. Sie ist etwas anderes als der Antrag auf Arbeitslosengeld und ersetzt ihn nicht.
Was jetzt noch nicht passiert ist
Mit Ihrer Anfrage ist noch kein Mandat entstanden und es läuft noch keine Klage. Ich sehe mir Ihren Fall an und melde mich; wenn wir zusammenarbeiten, erhalten Sie von mir eine Vollmacht zur Unterschrift. Erst dann kann ich für Sie tätig werden.
Ihre Angaben behandle ich vertraulich. Kommt es nicht zu einem Mandat, lösche ich die Anfrage samt Unterlagen nach 14 Tagen. Näheres in den Datenschutzhinweisen.