Zahlt die gegnerische Versicherung meinen Anwalt nach einem Unfall?
Viele scheuen nach einem Verkehrsunfall den Anwalt aus Angst vor den Kosten. Bei klarer Haftungslage übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in aller Regel mit.
Nach einem Verkehrsunfall schrecken viele davor zurück, einen Anwalt einzuschalten — aus Sorge, am Ende auf zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben. Diese Sorge ist in den allermeisten Fällen unbegründet: Ist die Haftung dem Grunde nach klar, gehören Ihre Anwaltskosten zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss — Sie zahlen mich nicht aus eigener Tasche.
Womit ich Ihnen helfe
- Prüfung der Haftungslage, bevor überhaupt Kosten entstehen
- Geltendmachung meiner Kosten als Teil Ihres Schadensersatzanspruchs
- Direkte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
- Klärung, ob zusätzlich Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt
Warum die Versicherung meine Kosten trägt
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestehen würde (§ 249 BGB) — dazu zählt auch der Aufwand, der nötig ist, um den Schaden gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Die Haftung des Fahrzeughalters selbst folgt aus § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt, muss der Halter den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
Damit Sie nicht erst den Halter verklagen und auf dessen Zahlungsfähigkeit hoffen müssen, können Sie Ihren Anspruch nach § 115 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) direkt gegen dessen Haftpflichtversicherer richten. In der Praxis bedeutet das: Bei eindeutiger Haftungslage melde ich mich für Sie unmittelbar bei der gegnerischen Versicherung und rechne meine Tätigkeit dort ab. Mehr zu Ihren Ansprüchen nach einem Unfall lesen Sie auf der Themenseite KFZ-Unfall.
Wenn die Haftung streitig ist
Anders sieht es aus, wenn die Haftung dem Grunde nach streitig ist oder eine Mitschuld im Raum steht — etwa bei Kreuzungsunfällen ohne klare Vorfahrtslage. Dann kläre ich vorab mit Ihnen, welches Kostenrisiko besteht und ob eine Rechtsschutzversicherung greift, bevor irgendetwas in Bewegung gesetzt wird.
Lassen Sie sich von der Kostenfrage nicht abhalten: In den meisten Unfallfällen ist die anwaltliche Vertretung für Sie wirtschaftlich neutral — und oft der Unterschied zwischen einer schnellen, vollständigen Regulierung und einem zähen Hin und Her mit der Versicherung.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 2026-07-01.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt, Kirchseeon bei München
Schreiben Sie mir den Unfallhergang und wer beteiligt war – ich prüfe es.
Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.
Ihre Nachricht ist angekommen. Ich melde mich in der Regel am nächsten Werktag. Wenn es eilt: 08091 617 7777