Kündigung aussprechen: die Checkliste
Bundesweit · Video oder Telefon · Antwort am nächsten Werktag
Eine Kündigung hält, wenn vier Dinge stimmen: die Frist nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB), die Schriftform mit Originalunterschrift (§ 623 BGB), die vorherige Anhörung des Betriebsrats, wo es einen gibt (§ 102 BetrVG), und ein Zugang, den Sie beweisen können. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Arbeitnehmern brauchen Sie keinen Grund nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 23 Abs. 1 KSchG); alles andere gilt trotzdem. Besteht Sonderkündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt, braucht die Kündigung vorher die Zustimmung einer Behörde oder des Betriebsrats. Die Frist rechnet Ihnen der Rechner; die Checkliste weiter unten nennt, was vor dem Kündigungsschreiben zu prüfen ist.

Christian Czirnich, Rechtsanwalt seit 1994, KirchseeonLieber anrufen? 08091 617 7777
Kündigungsfrist des Betriebs
Was die Zahl nicht sagt
Die Frist ist gerechnet, der Rest nicht: ob Arbeits- oder Tarifvertrag eine längere Frist vorsehen, ob die Kündigung einen Grund braucht und ob Sonderkündigungsschutz besteht. Das hängt an Vertrag und Betrieb, und beides prüfe ich, bevor das Schreiben hinausgeht.
Ich vertrete Mandanten bundesweit. Beratung per Video oder Telefon; Gerichtstermine per Videoverhandlung (§ 128a ZPO) oder, wo das Gericht Präsenz verlangt, durch einen Terminsvertreter vor Ort. Die Akte bleibt bei mir. Kanzlei in Kirchseeon bei München.
Schildern Sie mir, wen Sie kündigen möchten und warum – ich sage Ihnen, ob und wie.
Ich lese jede Nachricht selbst und antworte in der Regel am nächsten Werktag. Was Sie mir schreiben, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, vom ersten Wort an und auch dann, wenn kein Mandat zustande kommt. Die erste Einschätzung kostet nichts.
Ihre Nachricht ist angekommen. Ich melde mich in der Regel am nächsten Werktag. Wenn es eilt: 08091 617 7777
Häufige Fragen
Muss ich den Kündigungsgrund im Schreiben nennen?
Wie stelle ich die Kündigung so zu, dass ich den Zugang beweisen kann?
Wie schnell muss ich fristlos kündigen?
Muss ich eine Massenentlassung anzeigen?
Was gilt in der Probezeit?
Vor dem Kündigungsschreiben prüfen
- Frist: nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB) oder länger nach Arbeits- oder Tarifvertrag; in der Probezeit zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Form: Papier mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten (§ 623 BGB); bei Bevollmächtigten die Vollmacht im Original beilegen (§ 174 BGB).
- Betriebsrat: vorher anhören und die Frist von einer Woche abwarten, bei fristloser Kündigung drei Tage (§ 102 BetrVG). Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
- Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsamt, Pflegezeit – vorher Zustimmung einholen.
- Grund und Abmahnung: Außerhalb des Kleinbetriebs und nach sechs Monaten braucht die Kündigung einen Grund (§ 1 KSchG); bei Verhaltensgründen in der Regel vorher eine Abmahnung.
- Massenentlassung: Schwellen des § 17 KSchG prüfen und vorher anzeigen.
- Zugang: Übergabe gegen Quittung oder Bote mit Zeugen; Datum und Uhrzeit festhalten.
- Danach: Zeugnis, Resturlaub, Freistellung und Rückgabe von Firmeneigentum regeln; Hinweis auf die Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III).
So arbeiten wir zusammen
Sie schicken mir Kündigung oder Vertrag per Upload oder Mail. Wir besprechen den Fall per Video oder Telefon, auf Wunsch in der Kanzlei bei München. Den Gerichtstermin nehme ich per Videoverhandlung wahr oder, wenn das Gericht Präsenz verlangt, über einen Terminsvertreter vor Ort; die Akte bleibt bei mir.