Zur Startseite

Scheidung & Trennung

Sachlich, fair und wo möglich einvernehmlich — damit Sie nach vorne schauen können.

Eine Trennung ist emotional wie wirtschaftlich belastend. Ich begleite Sie ruhig und lösungsorientiert durch das Verfahren, kläre Ihre Rechte und behalte die Folgen — Unterhalt, Vermögen, Kinder — im Blick, damit Sie eine tragfähige Regelung erreichen.

Einvernehmlich statt Rosenkrieg

Wo eine gütliche Lösung möglich ist, ist sie fast immer die bessere: schneller, günstiger und weniger belastend — gerade wenn Kinder betroffen sind. Für einvernehmliche Wege arbeite ich mit der Mediatorin Jutta Sirotekzusammen. Wo es nötig ist, vertrete ich Ihre Interessen aber auch konsequent vor dem Familiengericht.

Ablauf und Folgesachen

In der Regel setzt die Scheidung ein Trennungsjahr voraus (§ 1565, § 1566 BGB). Der Scheidungsantrag wird beim örtlich zuständigen Familiengericht gestellt. Rund um die Scheidung sind häufig weitere Fragen zu regeln:

Womit ich Ihnen helfe

Erstberatung anfragen08091 617 7777

Häufige Fragen

Muss ich vor der Scheidung ein Trennungsjahr abwarten?
In aller Regel ja. Nach einem Jahr Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn beide Ehegatten geschieden werden wollen oder der andere zustimmt (§ 1565, § 1566 BGB). Leben Sie bereits seit drei Jahren getrennt, gilt die Ehe unwiderleglich als gescheitert. Das Trennungsjahr können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung verbringen.
Brauchen wir beide einen eigenen Anwalt?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt: Nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein (§ 114 FamFG); der andere kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Das senkt die Kosten spürbar. Bei streitigen Folgesachen ist die Vertretung beider Seiten sinnvoll.
Was kostet eine Scheidung?
Die Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert (unter anderem Einkommen der Ehegatten und einbezogene Folgesachen) nach dem RVG. Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist deutlich günstiger. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Den Rahmen bespreche ich transparent im Erstgespräch.