By Super User on Dienstag, 08. Mai 2018
Category: Aktuelle Rechtsfragen erklärt

Fotografen 1 : 0 DSGVO

​Gemäß einer sehr ausführlichen Stellungnahme des Hamburger Datenschutzbeauftragten, die Sie hier nachlesen können: Stellungnahme 
sind professionelle Fotografien mit Menschen als Beiwerk, wie beispielsweise Bilder der Champions-League, Schloss Schwanstein oder auch Konzerten, selbst wenn jeder einzelne Abgebildete mit entsprechendem Aufwand allein auf Grund der Qualität der Bilder identifizierbar sein könnte, auch nach in Kraft treten der Datenschutz-Grundverordnung gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 f DSGVO weiterhin erlaubt.