Gebühren
Auch ich kann nicht von Luft leben
Daher rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Stundensätzen ab.
Außergerichtliche Streitigkeiten rechne ich üblicherweise nach Stundensatz und Aufwand ab, während ich Gerichtsverfahren oder Verfahren, die voraussichtlich vor Gericht landen werden, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechne.
Hinzu kommen insbesondere Auslagen (pauschal nach Nr 7003 VVRVG), Gerichtskosten und Reisekosten (nach Aufwand), sowie Kosten eventueller Sachverständiger und Zeugen.
Für den Fall, dass Sie sich eine Beratung nicht leisten können oder aber die voraussichtlichen Prozesskosten nicht aufbringen können, führe ich für Sie, im Fall des Falles, auch einen Prozeß auf Prozesskostenhilfebasis. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Rechtspfleger am zuständigen Amtsgericht. Dies ist, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Ebersberg haben, das Amtsgericht Ebersberg.
Um Ihnen die Kalkulation der Kosten zu erleichtern biete ich einige Leistungen meiner Kanzlei "à la carte" zu Festpreisen an.
» Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. 08091-617 7777